Mitteilung:

Am 16.08.2021 ging bei der Gemeinde Niedernberg ein Schreiben der Bayerischen Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer, ein. Am 17.08.2021 folgten zwei Schreiben des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg.

 

Diese Schreiben stellen die Antwort auf die “Gutachterliche Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung „Ortsumgehung Sulzbach am Main““ vom Januar 2021 dar. Darin wurden von dem durch die Gemeinde Niedernberg beauftragten Gutachter gravierende Mängel und Zweifel an der Verkehrsuntersuchung des Staatlichen Bauamtes festgestellt. Die methodische, korrekte Entscheidungsfindung für die Vorzugstrasse Nord-Süd 1 a wurde als nicht fachgerecht bewertet.  

 

Die Schreiben des Staatlichen Bauamtes und des Staatsministeriums gehen auf diese Feststellungen gar nicht ein.

 

Gutachter Herr Hahn, vom Fachbüro RegioConsult Verkehrs- und Umweltmanagement, bewertet die Rückantworten des Staatlichen Bauamtes.

 

Im Fazit stellt er fest:

 

„Die „Erwiderung“ des staatlichen Bauamtes wird vollständig zurückgewiesen. Die Aussagen zur Verkehrsbelastung sind nicht belastbar. Nach REMOSI ist die Entlastung nur halb so hoch wie im Modell von T+T, was an der zu groben Modellierung aufgrund der Verkehrszelleneinteilung liegt.

 

Die Umweltwirkungen der Nord-Süd-Variante werden nicht ausreichend dargestellt. Die Betroffenheit des Schutzguts Wasser und die Hochwassergefährdung durch Main und Sulzbach werden nicht thematisiert. Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel zunehmenden Starkregenereignisse ist der Bau einer Straße in ausgewiesenen HQ 100-Gebieten nicht zu verantworten.“

 

Die unzureichende, sehr pauschale Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes und des Ministeriums können nicht die Zweifel an der tatsächlichen Entlastungswirkung der Vorzugstrasse Nord-Süd 1a ausräumen.

 

Das Staatliche Bauamt zieht den Vergleich mit dem REMOSI-Gutachten des Regionalen Planungsverbandes. Dieser ergibt zwar eine ähnlich hohe Belastung (ca. 11.500 Kfz/24h) auf der potentiellen Umgehungsstraße Nord-Süd 1a. Der Vergleich bestätigt aber auch, dass als Entlastung nur ca. 6.250 Kfz innerorts angesetzt werden können und nicht wie zur Entscheidungsfindung prognostiziert ca. 9.600 Kfz. Diese Zahl war entscheidend für die Vorauswahl der Vorzugstrasse.

 

Die in der „Gutachterlichen Stellungnahme“ von RegioConsult festgestellten Mängel müssen aufgeklärt werden. Die Gemeinde Niedernberg lehnt weiterhin den Bau der Vorzugstrasse Nord-Süd 1a ab.

 

Die Verwaltung hat hierzu weitere Informationen vom Straßenbauamt angefordert. Nach Auswertung durch den Gutachter wird die weitere Vorgehensweise definiert.