Mitteilung:
Am 16.08.2021 ging bei der Gemeinde Niedernberg ein Schreiben der
Bayerischen Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Landtagsabgeordnete
Kerstin Schreyer, ein. Am 17.08.2021 folgten zwei Schreiben des Staatlichen
Bauamts Aschaffenburg.
Diese Schreiben stellen die Antwort auf die “Gutachterliche
Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchung „Ortsumgehung Sulzbach am Main““ vom
Januar 2021 dar. Darin wurden von dem durch die Gemeinde Niedernberg
beauftragten Gutachter gravierende Mängel und Zweifel an der Verkehrsuntersuchung
des Staatlichen Bauamtes festgestellt. Die methodische, korrekte
Entscheidungsfindung für die Vorzugstrasse Nord-Süd 1 a wurde als nicht
fachgerecht bewertet.
Die Schreiben des Staatlichen Bauamtes und des Staatsministeriums gehen
auf diese Feststellungen gar nicht ein.
Gutachter Herr Hahn, vom Fachbüro RegioConsult Verkehrs- und
Umweltmanagement, bewertet die Rückantworten des Staatlichen Bauamtes.
Im Fazit stellt er fest:
„Die „Erwiderung“ des
staatlichen Bauamtes wird vollständig zurückgewiesen. Die Aussagen zur
Verkehrsbelastung sind nicht belastbar. Nach REMOSI ist die Entlastung nur halb
so hoch wie im Modell von T+T, was an der zu groben Modellierung aufgrund der
Verkehrszelleneinteilung liegt.
Die Umweltwirkungen der Nord-Süd-Variante
werden nicht ausreichend dargestellt. Die Betroffenheit des Schutzguts Wasser
und die Hochwassergefährdung durch Main und Sulzbach werden nicht thematisiert.
Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel zunehmenden Starkregenereignisse
ist der Bau einer Straße in ausgewiesenen HQ 100-Gebieten nicht zu
verantworten.“
Die unzureichende, sehr pauschale Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes
und des Ministeriums können nicht die Zweifel an der tatsächlichen
Entlastungswirkung der Vorzugstrasse Nord-Süd 1a ausräumen.
Das Staatliche Bauamt zieht den Vergleich mit dem REMOSI-Gutachten des
Regionalen Planungsverbandes. Dieser ergibt zwar eine ähnlich hohe Belastung
(ca. 11.500 Kfz/24h) auf der potentiellen Umgehungsstraße Nord-Süd 1a. Der
Vergleich bestätigt aber auch, dass als Entlastung nur ca. 6.250 Kfz
innerorts angesetzt werden können und nicht wie zur Entscheidungsfindung
prognostiziert ca. 9.600 Kfz. Diese Zahl war entscheidend für die Vorauswahl
der Vorzugstrasse.
Die in der „Gutachterlichen Stellungnahme“ von RegioConsult
festgestellten Mängel müssen aufgeklärt werden. Die Gemeinde Niedernberg lehnt
weiterhin den Bau der Vorzugstrasse Nord-Süd 1a ab.
Die Verwaltung hat hierzu weitere Informationen vom Straßenbauamt
angefordert. Nach Auswertung durch den Gutachter wird die weitere
Vorgehensweise definiert.