Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Römer- und Bietstraße“ unter der Nr. 07.05 im beschleunigten Verfahren gefasst. Durch die Änderung soll im Bereich der Flurnummern 5930/1 und 5932/19 eine zusätzliche Bebauung ermöglicht werden.

Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans wurde im Amtsblatt vom 07.05.2021 bekannt gemacht. Im beschleunigten Verfahren ist keine frühzeitige Beteiligung von Nöten. Dennoch wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Gelegenheit besteht sich zur Planung zu äußern.

In Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.07.2021 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 20.08.2021 bekanntgemacht. Bürger und Behörden hatten in der Zeit vom 30.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021 Gelegenheit die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.

Die eingegangenen Hinweise wurden in heutiger Sitzung behandelt und entsprechend der Abwägung mit in den Bebauungsplan aufgenommen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, die Bebauungsplanänderung „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05 als Satzung zu beschließen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg beschließt die Bebauungsplanänderung „Zwischen Römer- und Bietstraße“ Nr. 07.05, ausgearbeitet von den PlanerFM, und die dazugehörige Begründung, beide in der Fassung vom 18.10.2021, als Satzung.