Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Römer- und Bietstraße“ und am 19.10.2021 den dementsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „Zwischen Römer- und Bietstraße“, bei welchem der Plan an die tatsächliche Beschaffenheit angepasst wird. Diese Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stellt die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Zwischen Römer- und Bietstraße“ in der Fassung vom 18.10.2021 fest.