Sitzung: 01.02.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 012/2022/2
Sachverhalt:
Im
Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden folgende
Behörden und sonstige von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange
beteiligt:
01. Landratsamt Miltenberg - Bauplanung- und
Bauordnungsrecht
02. Landratsamt Miltenberg - Untere Naturschutzbehörde
03. Landratsamt Miltenberg - Immissionsschutz
04. Landratsamt Miltenberg - Bodenschutz
05. Landratsamt Miltenberg - Untere Wasserrechtsbehörde
06. Landratsamt Miltenberg - Brand- und Katastrophenschutz
07. Landratsamt Miltenberg - Gesundheitsamt
08. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Der
Planung zugestimmt bzw. nur Hinweise vorgebracht, die erst bei der konkreten
Objektplanung zu beachten sind, haben:
01. Landratsamt Miltenberg - Bauplanung- und
Bauordnungsrecht
02. Landratsamt Miltenberg - Untere Naturschutzbehörde
03. Landratsamt Miltenberg - Immissionsschutz
04. Landratsamt Miltenberg - Bodenschutz
05. Landratsamt Miltenberg - Gesundheitsamt
Keine
Stellungnahme abgegeben haben:
Landratsamt Miltenberg - Brand- und Katastrophenschutz
Stellungnahmen, die zu behandeln sind, haben vorgebracht:
01.E) Landratsamt Miltenberg - Wasserschutz
Stellungnahme vom 05.01.2022
Wasserrechtliche
Tatbestände sind aufgrund der vorgelegten Planunterlagen nicht ersichtlich.
In
fachlicher Sicht ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
einzuholen und zu berücksichtigen.
02. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Stellungnahme
vom 29.12.2021
wie bereits bei unserer letzten Beteiligung erwähnt, gibt es
bei diesem Vorhaben nur wenige wasserwirtschaftliche Berührungspunkte. Einen
Punkt möchten wir dennoch anregen.
In den Sondergebieten Minigolf und Vereinsgelände sind
gewisse Bodeneingriffe zu erwarten. Da es sich hier um eine bisher unbebaute
„grüne Wiese“ handelt, ist davon auszugehen, dass das Bodengefüge noch intakt
ist und somit für den Natur- und Wasserhaushalt eine gewisse Wertigkeit
vorliegt.
Im Bebauungsplan sollten somit folgende Festsetzungen nicht
fehlen:
„Beim Erdaushub ist der wertvolle Mutterboden seitlich zu
lagern und abschließend wieder als oberste Schicht einzubauen bzw. einer
geeigneten Verwendung zuzuführen (Rekultivierung, Bodenverbesserung in der
heimischen Landwirtschaft) (§ 202 BauGB).“
„Mit Grund und Boden ist sparsam und schonend umzugehen. Die
Flächeninanspruchnahme für Baumaßnahmen ist auf das unbedingt erforderliche Maß
zu beschränken und nach Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen der Entsiegelung
auszugleichen (§ 1a BauGB).“
Beschlussempfehlung
Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.
In die textlichen Festsetzungen wird der Satz zum Umgang mit
Mutterboden bei Erdaushub aufgenommen und in der Begründung ergänzt.
Da nur geringe Möglichkeiten für die Überbauung von Flächen
durch die Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden, wird die Aufnahme
einer Festsetzung zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden und zur
Flächeninanspruchnahme für entbehrlich gehalten. Eine Aufnahme in die
textlichen Festsetzungen erfolgt nicht.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend der im Sachverhalt dargestellten Empfehlungen ergänzt.