Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die jährliche Bedarfserhebung basiert auf Vorgaben des Landratsamts, welchem die Daten übermittelt werden. Die Bedarfserhebung wird anhand von Bevölkerungsdaten und Daten zur tatsächlichen Buchung der Einrichtungen vorgenommen.

 

Im Ergebnis der durchgeführten Bedarfserhebung ist festzustellen,

 

1.    dass ausreichend Mittagsbetreuungsplätze vorhanden sind. Die Nachfrage ist während der Pandemie zurückgegangen. Für die Zeit ab 2026 ist auch für diesen Altersbereich vom Bundesgesetzgeber ein Rechtsanspruch beschlossen, der stufenweise mit der 1. Klasse eingeführt wird und somit drei Jahre später für jedes Grundschulkind voll besteht und zwar von Montag bis Freitag, inklusive der Unterrichtszeit acht Stunden täglich.

2.    dass die Kindergartenplätze, unter Berücksichtigung/Anrechnung auswärtiger Kinder, ausreichend vorhanden sind. Kinder im Krippenalter (ab 2,5 Jahren) sind in der Belegung ebenso zu berücksichtigen. Die Möglichkeit zu dieser vorgezogenen Betreuung im Kindergarten trägt zur Entlastung der Krippe bei.

3.    dass im Krippen-Bereich, wie im Vorjahr beschrieben, der mögliche Handlungsbedarf unter genauer Beobachtung steht. Durch Gespräche mit allen Akteuren hat die Gemeindeverwaltung konkrete Optionen entwickelt. Zur fortlaufenden Bedarfsdeckung wurde in Absprache zwischen Krippe und Gemeinde sukzessive der Betreuungsschlüssel an den möglichen gesetzlichen Rahmen herangeführt.

Mit der zukünftigen Bereitstellung weiterer Kapazitäten wird auch der notwendige Spielraum und Puffer wieder zurückgewonnen.

Der Bedarf in dieser Altersgruppe wird insgesamt durch drei Einrichtungsarten abgedeckt, die sich im Angebot ergänzen: Kinderkrippe, Kindertagespflege und Kindergarten (Einsteigergruppe, s.o.).


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsumfrage zustimmend zur Kenntnis.