Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 9

Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayBO folgende

Satzung zur Änderung der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung)

 

§ 1

Die Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung) vom 15.07.2009 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 4 Nr. 4.4 erhält folgende Neufassung:
Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen

Die Sonnenkollektoren / Solarmodule sind generell nur an der straßenabgewandten Seite des Daches zulässig. Bei giebelständig zur Straße orientierten Gebäuden sind die Sonnenkollektoren / Solarmodule mit einem Mindestabstand von 4 m vom straßenseitigen Ortgang zu installieren. Bei Einzeldenkmalen ist die Zustimmung / Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.

 

§ 2

Die Satzung tritt am 01.05.2022 in Kraft.