Sitzung: 29.03.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 9
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayBO folgende
Satzung zur Änderung der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der
Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung)
§ 1
Die Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung) vom 15.07.2009 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 4 Nr. 4.4 erhält
folgende Neufassung:
Thermische
Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
Die
Sonnenkollektoren / Solarmodule sind generell nur an der straßenabgewandten
Seite des Daches zulässig. Bei giebelständig zur Straße orientierten Gebäuden
sind die Sonnenkollektoren / Solarmodule mit einem Mindestabstand von 4 m vom
straßenseitigen Ortgang zu installieren. Bei Einzeldenkmalen ist die Zustimmung
/ Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.05.2022 in Kraft.