Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Eigentümer der Fl.Nr. 157, Kirchgasse 12, beabsichtigt auf dem o. g. Grundstück im Rahmen des Wohnhausneubaus ein Torhaus zu errichten. Das Anwesen liegt im Bereich der Satzung zur Baugestaltung in der Ortsmitte der Gemeinde Niedernberg (Gestaltungssatzung). Im Beschluss vom 07.09.1993 hat sich der Gemeinderat Zuschussrichtlinien für den Bereich der Gestaltungssatzung gegeben.

 

Nach dem vorgelegten Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten 11.407,40 €.

 

Eine entsprechende positive Stellungnahme vom Städteplaner liegt vor und die Arbeiten sind abgestimmt. Nach den Richtlinien der Gestaltungssatzung wird ein Zuschuss in Höhe von 22 % der Baukosten gewährt. Der Betrag wird dabei auf volle Hunderter aufgerundet. Somit beträgt der Zuschuss für das o. g. Bauvorhaben 2.600,00 €.

 

Eine Abrechnung und Auszahlung erfolgten nach Ausführung der Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Belege.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg bezuschusst den Torhausneubau in der Kirchgasse 12 mit einem Betrag von maximal 2.600,00 €.