Mitteilung:
Der Antrag der CSU-Fraktion, welcher am
10.02.2021 bei der Gemeindeverwaltung einging wurde in der Gemeinderatssitzung
vom 13.04.2021 behandelt. In dieser Sitzung legte die Gemeindeverwaltung die
Lösungsansätze aus dem Workshop sowie die entsprechende Bewertung der
Gemeindeverwaltung vor. Der Gemeinderat beschloss in dieser Sitzung mit 13 zu 2
Gegenstimmen: „Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, das Niedernberger
Seegebiet für die Mitglieder der Gemeinde wieder attraktiver zu machen und es
besser gegen eine letztlich umweltschädigende Nutzung durch zu viele, vor allem
auswärtige, Badegäste zu schützen. Andererseits soll im Bereich der ehemaligen
BBQ-Bar wieder eine gastronomische Nutzung ermöglicht werden, die eine
angenehme Nutzung in einer möglichst natürlichen Umgebung erlaubt und auch für
mehrere Jahre wirtschaftlich überleben kann. Um dies zu ermöglichen, beauftragt
die Gemeinde einen – noch zu bestimmenden – Fachanwalt, zu prüfen, ob es die
Möglichkeit gibt, den Badeseebereich mit einer, ggf. kostenpflichtigen,
Eingangskontrolle und Besucherbegrenzung zu belegen, ohne diesen als
„kommerziellen Badesee“ betreiben zu müssen.“
Aufgrund dieses Beschlusses holte die
Gemeindeverwaltung Angebote von Anwaltskanzleien ein. Diese wurden dem
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.05.2021 vorgelegt. Der Gemeinderat
entschied sich dafür die Dr. Krafft Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die
Erstberatung im Gemeinderat durchzuführen. Am 26.09.2021 folgte eine
Videokonferenz mit Herrn Dr. Krafft. Die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen,
die sich aus dem Betrieb einer öffentlichen Wasserfläche ergeben, wurden
erläutert. Weitergehende Vorschläge, deren Umsetzung eine Verbesserung mit sich
brächten, sind nicht entstanden.
Da das Thema der Besucherlenkung und
-reduzierung im Seengebiet nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte, nahm
die Gemeindeverwaltung nochmals die Punkte rund um das Seengebiet auf die
Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021. Einzelmaßnahmen wurden zur
Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat entschied hierbei mit großer Mehrheit
zunächst ein Sicherheitskonzept zu erstellen.
Ende April fand nun die Begehung mit dem
Fachanwalt statt. Dieser stellte, wie in Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 erläutert,
fest, dass außer der Orgeldingerzufahrt keine größeren haftungsrechtlichen Problemfelder
existieren, die einer Änderung bedürften. Die Beschilderung sollte von
Texthinweisen auf Piktogramme umgestellt bzw. ergänzt werden.
Für die Orgeldingerzufahrt besteht der
Vorschlag einen ca. 1,10m hohen Zaun zu errichten. Ziel ist der Schutz von
Kindern, welche auf die Straße laufen könnten. Die Gemeindeverwaltung hat
hierfür Angebote eingeholt. Die Errichtung des Zauns kostet ca. 22.000 Euro.
Die Gemeindeverwaltung beauftragt die Errichtung des Zauns.
Die an heißen Tagen bestehenden Probleme
bzgl. der hohen Frequentierung sowie der damit einhergehenden Themen wie
Parkplätze, Müll, etc. sind nicht gelöst.
Der Forderung
aus der Mitte des Gemeinderats mit dem Erlabrunner Badesee Kontakt aufzunehmen
wurde seitens der Gemeindeverwaltung nachgekommen. Etliche Informationen können
auch dem Internetauftritt entnommen werden (https://wuerzburgwiki.de/wiki/Erlabrunner_Badesee).
Das Gebiet in Erlabrunn umfasst 7 ha
Wasserfläche, das Gesamtgebiet umfasst 19 ha.
In Erlabrunn sind 1.000 kostenfreie
Parkplätze vorhanden. Diese reichen an heißen Tagen nicht aus, dann parken die
Besucher auf der Staatsstraße.
Das Gebiet in Erlabrunn ist komplett
umzäunt, die Tore sind tagsüber offen, eine Zugangskontrolle findet nicht
statt. Mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens um 21:30 Uhr, schließt
das Gelände. Die Besucher werden vom Schließdienst aufgefordert das Gelände zu
verlassen, die Tore werden geschlossen. Eine Kontrolle findet nicht statt.
Besucher, die sich danach noch auf dem Gelände befinden können dieses durch
Drehkreuze verlassen. Fahrräder o. ä. müssen dann im Gelände bleiben. Es kommt
auch vor, dass der Zaun von Nutzern überstiegen wird. Für den Schließdienst ist
das Personal zuständig. Dieses kümmert sich auch um den Müll sowie die
Reinigung der Toilettenanlagen. Der Müll wird größtenteils zu den
Müllbehältnissen gebracht, Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Feiern
sind grundsätzlich verboten. Bei Feiern, die trotz des Verbots stattfinden,
gehen meist Beschwerden ein, so dass diese bemerkt werden.
Ein Problem stellen derzeit die Kanadagänse
dar.
Vergleich mit Niedernberg:
Das Gesamtgebiet (Badesee sowie Silbersee)
umfasst 80 ha, die Wasserfläche hiervon beträgt 70 ha. Das Gebiet stellt ein
Naherholungsgebiet dar.
Am See sind rund 200 Parkplätze vorhanden.
Der Parkplatz an der Hans-Herrmann-Halle wird ebenfalls mit genutzt und um
fasst ebenfalls ca. 200 Parkplätze.
Eine Umzäunung des Gebiets mit einem
Doppelstabmattenzaun mit 2 Meter Höhe inkl. Montage kostet ca. 85 Euro/Meter
zzgl. MwSt. Davon ausgehend, dass der Badesee komplett und der Silbersee im
Norden sowie Süden sowie zu Teilen im Osten eingezäunt werden müsste, umfasst
dies nach ersten groben Schätzungen in etwa 4.000 Meter (~ 400.000 Euro
Gesamtkosten). Noch nicht berücksichtigt sind hierbei Ein- und Ausgänge.
Wie ebenfalls in einer der Sitzungen bereits
mitgeteilt, werden in Abstimmung mit der Polizei zwei Strahler beauftragt,
welche bei Kontrollen sowie der Räumung des Gebiets in der Dämmerung
unterstützen sollen. Die Beauftragung ist erfolgt, diese sollen in Kürze
geliefert und installiert werden.
Bzgl. der Parkmöglichkeiten könnte noch die
Möglichkeit geprüft werden den Zugang in das Gebiet mit einer Schranke zu
regeln. Hierfür müsste ebenfalls der Parkplatz an der Hans-Herrmann-Halle
umgerüstet werden. Es könnte direkt in der Zufahrt eine Anzeige bzgl. der
Auslastung installiert werden. Für Sportler könnten Jahreskarten vergeben
werden. Sollte dies beauftragt werden, wird die Gemeindeverwaltung
entsprechende Planungen vornehmen. Die unterschiedliche Nutzung des Gebietes
durch HonischBeach-Besucher, Seehotel-Gäste, Freizeitsportler, Angler, Segler,
Spaziergänger und Erholungssuchende wäre dabei zu berücksichtigen.
Eine weitergehende Idee, die die
Gemeindeverwaltung als realistisch umsetzbar ansieht, liegt nicht vor. Für die
Gemeindeverwaltung ist die Thematik mit der Erstellung des Sicherheitskonzepts
zunächst abgeschlossen. Sollten weitere Ideen seitens des Gemeinderats
vorliegen, können diese der Gemeindeverwaltung zur Prüfung unterbreitet werden.