Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Der Antrag der CSU-Fraktion, welcher am 10.02.2021 bei der Gemeindeverwaltung einging wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 behandelt. In dieser Sitzung legte die Gemeindeverwaltung die Lösungsansätze aus dem Workshop sowie die entsprechende Bewertung der Gemeindeverwaltung vor. Der Gemeinderat beschloss in dieser Sitzung mit 13 zu 2 Gegenstimmen: „Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, das Niedernberger Seegebiet für die Mitglieder der Gemeinde wieder attraktiver zu machen und es besser gegen eine letztlich umweltschädigende Nutzung durch zu viele, vor allem auswärtige, Badegäste zu schützen. Andererseits soll im Bereich der ehemaligen BBQ-Bar wieder eine gastronomische Nutzung ermöglicht werden, die eine angenehme Nutzung in einer möglichst natürlichen Umgebung erlaubt und auch für mehrere Jahre wirtschaftlich überleben kann. Um dies zu ermöglichen, beauftragt die Gemeinde einen – noch zu bestimmenden – Fachanwalt, zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, den Badeseebereich mit einer, ggf. kostenpflichtigen, Eingangskontrolle und Besucherbegrenzung zu belegen, ohne diesen als „kommerziellen Badesee“ betreiben zu müssen.“

 

Aufgrund dieses Beschlusses holte die Gemeindeverwaltung Angebote von Anwaltskanzleien ein. Diese wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.05.2021 vorgelegt. Der Gemeinderat entschied sich dafür die Dr. Krafft Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Erstberatung im Gemeinderat durchzuführen. Am 26.09.2021 folgte eine Videokonferenz mit Herrn Dr. Krafft. Die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Betrieb einer öffentlichen Wasserfläche ergeben, wurden erläutert. Weitergehende Vorschläge, deren Umsetzung eine Verbesserung mit sich brächten, sind nicht entstanden.

 

Da das Thema der Besucherlenkung und -reduzierung im Seengebiet nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte, nahm die Gemeindeverwaltung nochmals die Punkte rund um das Seengebiet auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021. Einzelmaßnahmen wurden zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat entschied hierbei mit großer Mehrheit zunächst ein Sicherheitskonzept zu erstellen.

 

Ende April fand nun die Begehung mit dem Fachanwalt statt. Dieser stellte, wie in Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022 erläutert, fest, dass außer der Orgeldingerzufahrt keine größeren haftungsrechtlichen Problemfelder existieren, die einer Änderung bedürften. Die Beschilderung sollte von Texthinweisen auf Piktogramme umgestellt bzw. ergänzt werden.

Für die Orgeldingerzufahrt besteht der Vorschlag einen ca. 1,10m hohen Zaun zu errichten. Ziel ist der Schutz von Kindern, welche auf die Straße laufen könnten. Die Gemeindeverwaltung hat hierfür Angebote eingeholt. Die Errichtung des Zauns kostet ca. 22.000 Euro. Die Gemeindeverwaltung beauftragt die Errichtung des Zauns.

 

Die an heißen Tagen bestehenden Probleme bzgl. der hohen Frequentierung sowie der damit einhergehenden Themen wie Parkplätze, Müll, etc. sind nicht gelöst.

 

Der Forderung aus der Mitte des Gemeinderats mit dem Erlabrunner Badesee Kontakt aufzunehmen wurde seitens der Gemeindeverwaltung nachgekommen. Etliche Informationen können auch dem Internetauftritt entnommen werden (https://wuerzburgwiki.de/wiki/Erlabrunner_Badesee).

Das Gebiet in Erlabrunn umfasst 7 ha Wasserfläche, das Gesamtgebiet umfasst 19 ha.

In Erlabrunn sind 1.000 kostenfreie Parkplätze vorhanden. Diese reichen an heißen Tagen nicht aus, dann parken die Besucher auf der Staatsstraße.

Das Gebiet in Erlabrunn ist komplett umzäunt, die Tore sind tagsüber offen, eine Zugangskontrolle findet nicht statt. Mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens um 21:30 Uhr, schließt das Gelände. Die Besucher werden vom Schließdienst aufgefordert das Gelände zu verlassen, die Tore werden geschlossen. Eine Kontrolle findet nicht statt. Besucher, die sich danach noch auf dem Gelände befinden können dieses durch Drehkreuze verlassen. Fahrräder o. ä. müssen dann im Gelände bleiben. Es kommt auch vor, dass der Zaun von Nutzern überstiegen wird. Für den Schließdienst ist das Personal zuständig. Dieses kümmert sich auch um den Müll sowie die Reinigung der Toilettenanlagen. Der Müll wird größtenteils zu den Müllbehältnissen gebracht, Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Feiern sind grundsätzlich verboten. Bei Feiern, die trotz des Verbots stattfinden, gehen meist Beschwerden ein, so dass diese bemerkt werden.

Ein Problem stellen derzeit die Kanadagänse dar.

 

Vergleich mit Niedernberg:

Das Gesamtgebiet (Badesee sowie Silbersee) umfasst 80 ha, die Wasserfläche hiervon beträgt 70 ha. Das Gebiet stellt ein Naherholungsgebiet dar.

Am See sind rund 200 Parkplätze vorhanden. Der Parkplatz an der Hans-Herrmann-Halle wird ebenfalls mit genutzt und um fasst ebenfalls ca. 200 Parkplätze.

Eine Umzäunung des Gebiets mit einem Doppelstabmattenzaun mit 2 Meter Höhe inkl. Montage kostet ca. 85 Euro/Meter zzgl. MwSt. Davon ausgehend, dass der Badesee komplett und der Silbersee im Norden sowie Süden sowie zu Teilen im Osten eingezäunt werden müsste, umfasst dies nach ersten groben Schätzungen in etwa 4.000 Meter (~ 400.000 Euro Gesamtkosten). Noch nicht berücksichtigt sind hierbei Ein- und Ausgänge.

 

Wie ebenfalls in einer der Sitzungen bereits mitgeteilt, werden in Abstimmung mit der Polizei zwei Strahler beauftragt, welche bei Kontrollen sowie der Räumung des Gebiets in der Dämmerung unterstützen sollen. Die Beauftragung ist erfolgt, diese sollen in Kürze geliefert und installiert werden.

 

Bzgl. der Parkmöglichkeiten könnte noch die Möglichkeit geprüft werden den Zugang in das Gebiet mit einer Schranke zu regeln. Hierfür müsste ebenfalls der Parkplatz an der Hans-Herrmann-Halle umgerüstet werden. Es könnte direkt in der Zufahrt eine Anzeige bzgl. der Auslastung installiert werden. Für Sportler könnten Jahreskarten vergeben werden. Sollte dies beauftragt werden, wird die Gemeindeverwaltung entsprechende Planungen vornehmen. Die unterschiedliche Nutzung des Gebietes durch HonischBeach-Besucher, Seehotel-Gäste, Freizeitsportler, Angler, Segler, Spaziergänger und Erholungssuchende wäre dabei zu berücksichtigen.

 

Eine weitergehende Idee, die die Gemeindeverwaltung als realistisch umsetzbar ansieht, liegt nicht vor. Für die Gemeindeverwaltung ist die Thematik mit der Erstellung des Sicherheitskonzepts zunächst abgeschlossen. Sollten weitere Ideen seitens des Gemeinderats vorliegen, können diese der Gemeindeverwaltung zur Prüfung unterbreitet werden.