Sitzung: 19.07.2022 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7
Vorlage: 066/2022
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
25.05.2022 stellen die Fraktionen der Freien Wähler und der SPD den Antrag
folgenden Beschluss zu fassen:
„Die
Baulandumlegung zur Schaffung des Baugebietes Tafel Il in Niedernberg wird im
gesetzlichen Umlegeverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zur
Durchführung der Umlegung wird das Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung beauftragt.“
Als Begründung
wird seitens der Antragsteller ausgeführt: „Der Gemeinderat hat im Mai 2016
beschlossen, die Baulandumlegung für den Bereich Tafeläcker Il einzuleiten.
Dabei hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Baulandumlegung als „freiwillige
Umlegung“ durchgeführt werden soll. Bis heute konnte das Ziel, eine freiwillige
Umlegung durch das vertragliche Mitwirken aller Grundstückseigentümer
einzuleiten, nicht erreicht werden. Damit ist die freiwillige Baulandumlegung
für das Gebiet Tafeläcker Il gescheitert. Eine Realisierung des Baugebietes
Tafeläcker Il ist folglich nur mit einer gesetzlichen Baulandumlegung zu
erreichen. Um in der Baulandumlegung einen vergleichbaren Flächenabzug wie im
Gebiet Tafel | zu erreichen, sollen Teile der Öko - Ausgleichsfläche im
Baugebiet selbst realisiert werden. Wir bitten um eine zeitnahe Behandlung des
Antrags.“
Beschluss:
Die Baulandumlegung zur Schaffung des Baugebiets Tafeläcker II in Niedernberg wird im gesetzlichen Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zur Durchführung wird das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beauftragt.