Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.05.2022 stellen die Fraktionen der Freien Wähler und der SPD den Antrag folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Die Baulandumlegung zur Schaffung des Baugebietes Tafel Il in Niedernberg wird im gesetzlichen Umlegeverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zur Durchführung der Umlegung wird das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beauftragt.“

 

Als Begründung wird seitens der Antragsteller ausgeführt: „Der Gemeinderat hat im Mai 2016 beschlossen, die Baulandumlegung für den Bereich Tafeläcker Il einzuleiten. Dabei hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Baulandumlegung als „freiwillige Umlegung“ durchgeführt werden soll. Bis heute konnte das Ziel, eine freiwillige Umlegung durch das vertragliche Mitwirken aller Grundstückseigentümer einzuleiten, nicht erreicht werden. Damit ist die freiwillige Baulandumlegung für das Gebiet Tafeläcker Il gescheitert. Eine Realisierung des Baugebietes Tafeläcker Il ist folglich nur mit einer gesetzlichen Baulandumlegung zu erreichen. Um in der Baulandumlegung einen vergleichbaren Flächenabzug wie im Gebiet Tafel | zu erreichen, sollen Teile der Öko - Ausgleichsfläche im Baugebiet selbst realisiert werden. Wir bitten um eine zeitnahe Behandlung des Antrags.“


Beschluss:

Die Baulandumlegung zur Schaffung des Baugebiets Tafeläcker II in Niedernberg wird im gesetzlichen Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zur Durchführung wird das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beauftragt.