Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr wurde der neue Friedhofsteil mit neuen Grabformen fertiggestellt. In der nun vorliegenden Satzung wurden die Eckpunkte für das Friedhofs- und Bestattungswesen definiert.

Dem Gemeinderat wurde der Entwurf der Satzung in der Sitzung vom 07.06. vorgestellt.

Angepasst wurden nach Rücksprache mit einem Steinmetz vor allem noch die Beschriftungen im neuen Urnengrabfeld.


Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl S. 74) die angefügte Friedhofssatzung.