Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Seit 01.09.2022 gilt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. In den gemeindlichen Gebäuden hat die Heizperiode durch die sinkenden Außentemperaturen nun begonnen. Die Mitarbeiter wurden über die geltenden Vorschriften informiert.

Hierzu gehören unter anderem die Zimmertemperatur in den Büros auf max. 19 Grad durch nicht natürliche Wärmequellen zu erhitzen; Flure, Eingangsbereiche und Lagerräume nicht mehr zu heizen; Durchlauferhitzer, die für das Händewaschen vorgesehen sind, außer Betrieb zu nehmen, etc.

Da ebenfalls die Beleuchtung von Gebäuden nicht mehr erlaubt ist, wird auch die Friedhofswegebeleuchtung in diesem Winter ausgeschaltet.

In einigen anderen Bereichen sind weitere Einsparpotentiale vorhanden, die nicht per Verordnung festgeschrieben sind. Diese werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Es wird davon ausgegangen, dass mit jedem Grad, das weniger geheizt wird, 6 % Energie gespart werden kann.

Weitere Ideen zu Energieeinsparmaßnahmen seitens des Gemeinderats und der BürgerInnen sind herzlich willkommen.