Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 10

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einen Kostendeckungsgrad von 70 % für die Friedhofsgebühren heranzuziehen.

Auf Grundlage der gefassten Beschlüsse wird für die Friedhofsgebührensatzung Variante „Satzung 70 % ohne Wege“ herangezogen.