Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2022).

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können. Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2022-2026 mit folgenden Jahresergebnissen geplant:

 

2022

2023

2024

2025

2026

9.214 €

-306.786 €

-1.669.686 €

-830.677 €

-723.012 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2022-2026 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen:

 

2022

2023

2024

2025

2026

31.700.000 €

27.764.914 €

15.518.728 €

6.256.751 €

446.439 €

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2022-2026 zuzustimmen.