Sitzung: 06.12.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2
Vorlage: 139/2022/2
Sachverhalt:
Gemäß
Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft
eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste
Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2022).
Die
mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig
sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die
entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können. Finanz- und Ergebnishaushalt
beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige
Finanzplanung.
Im
Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2022-2026 mit
folgenden Jahresergebnissen geplant:
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
9.214 € |
-306.786 € |
-1.669.686 € |
-830.677 € |
-723.012 € |
Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2022-2026 mit
folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu
rechnen:
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
31.700.000 € |
27.764.914 € |
15.518.728 € |
6.256.751 € |
446.439 € |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung für die Jahre 2022-2026 zuzustimmen.