Sitzung: 31.01.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: 010/2023
Sachverhalt:
Kommunen sind nach dem
Bayerischen Waldgesetz zur vorbildlichen Bewirtschaftung ihrer Wälder
verpflichtet. Hierfür sind nach § 1 der Kommunalwaldverordnung (KWaldV) Forstwirtschaftspläne
zu erstellen. Ein Forstwirtschaftsplan hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Nach
der Hälfte der Laufzeit, also nach Ablauf von 10 Jahren, überprüft die untere
Forstbehörde (AELF Karlstadt), ob eine vorzeitige Erneuerung oder eine
Ergänzung des Forstwirtschaftsplans nötig ist. Wesentliche Inhalte des Forstwirtschaftsplans
sind die zu erntende Holzmenge (Hiebsatz), zu pflanzende Baumarten,
durchzuführende Pflegemaßnahmen.
Der
Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Niedernberg stammt aus dem Jahr 2012. Er
wurde deshalb Ende letzten Jahres in Form einer Zwischenrevision überprüft und
abgeändert. Folgende Sachgründe haben eine Änderung notwendig gemacht:
·
viele ungeplante Nutzungen in den Jahren 2018 bis 2021 aufgrund der
trockenen Sommer und Borkenkäferbefall in den Fichtenbeständen
·
infolgedessen große Schadflächen, auf denen jetzt kein Holz mehr zuwächst
·
notwendige Verjüngungsmaßnahmen, um einen klimatoleranten Waldaufbau zu
gewährleisten
·
geänderte Nutzungsformen: Waldkindergarten, Millenniumswald, Altbäume,
die aus Gründen des Naturschutzes auf der Fläche verbleiben (Biotopbäume)
Im
Wesentlichen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:
·
Der Hiebsatz des Gemeindewaldes wird rückwirkend zum 01.01.2023 um 100
Efm/Jahr auf 2.000 Efm/Jahr reduziert.
·
Änderung der jährlichen Kulturflächen von 1,5 ha auf 1,3 ha im Jahr. Erhöhung
des Laubholzanteils zulasten der geplanten Douglasienanteile.
·
Erhöhung der jährlich zu pflegenden Jungbestandsfläche von 4,0 ha auf 4,9
ha.
· Der Waldbestand in unmittelbarer Umgebung zum Waldkindergarten sowie der Millenniumswald wird aus der Bewirtschaftung genommen.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zu den im Sachverhalt dargestellten Änderungen des Forstwirtschaftsplans aus dem Jahr 2012 für den Gemeindewald Niedernberg seine Zustimmung.