Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Kommunen sind nach dem Bayerischen Waldgesetz zur vorbildlichen Bewirtschaftung ihrer Wälder verpflichtet. Hierfür sind nach § 1 der Kommunalwaldverordnung (KWaldV) Forstwirtschaftspläne zu erstellen. Ein Forstwirtschaftsplan hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Nach der Hälfte der Laufzeit, also nach Ablauf von 10 Jahren, überprüft die untere Forstbehörde (AELF Karlstadt), ob eine vorzeitige Erneuerung oder eine Ergänzung des Forstwirtschaftsplans nötig ist. Wesentliche Inhalte des Forstwirtschaftsplans sind die zu erntende Holzmenge (Hiebsatz), zu pflanzende Baumarten, durchzuführende Pflegemaßnahmen.

 

Der Forstwirtschaftsplan der Gemeinde Niedernberg stammt aus dem Jahr 2012. Er wurde deshalb Ende letzten Jahres in Form einer Zwischenrevision überprüft und abgeändert. Folgende Sachgründe haben eine Änderung notwendig gemacht:

·         viele ungeplante Nutzungen in den Jahren 2018 bis 2021 aufgrund der trockenen Sommer und Borkenkäferbefall in den Fichtenbeständen

·         infolgedessen große Schadflächen, auf denen jetzt kein Holz mehr zuwächst

·         notwendige Verjüngungsmaßnahmen, um einen klimatoleranten Waldaufbau zu gewährleisten

·         geänderte Nutzungsformen: Waldkindergarten, Millenniumswald, Altbäume, die aus Gründen des Naturschutzes auf der Fläche verbleiben (Biotopbäume)

 

Im Wesentlichen ergeben sich daraus folgende Konsequenzen:

·         Der Hiebsatz des Gemeindewaldes wird rückwirkend zum 01.01.2023 um 100 Efm/Jahr auf 2.000 Efm/Jahr reduziert.

·         Änderung der jährlichen Kulturflächen von 1,5 ha auf 1,3 ha im Jahr. Erhöhung des Laubholzanteils zulasten der geplanten Douglasienanteile.

·         Erhöhung der jährlich zu pflegenden Jungbestandsfläche von 4,0 ha auf 4,9 ha.

·         Der Waldbestand in unmittelbarer Umgebung zum Waldkindergarten sowie der Millenniumswald wird aus der Bewirtschaftung genommen.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zu den im Sachverhalt dargestellten Änderungen des Forstwirtschaftsplans aus dem Jahr 2012 für den Gemeindewald Niedernberg seine Zustimmung.