Mitteilung:
Das Landratsamt Miltenberg (Kreisjugendamt) teilte mit, dass für die
Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die
Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2024 bis 2028 benötigten Hauptjugendschöffen und Ersatzjugendschöffen zu wählen sind.
Gleichzeitig wurde darum gebeten, bis spätestens 17.03.2023 mindestens je eine
Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen
erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.
Hierbei sollen nur solche Frauen und Männer berufen werden, die im
Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren
sind. Zudem sollen bei der Auswahl nicht Angehörige bestimmter Berufsgruppen
(z. B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark bevorzugt werden.
Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der
Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.
Nach Aufruf im Amts- und Mitteilungsblatt haben sich folgende Personen
gemeldet:
- Simone Gayer,
Michael-Groß-Str. 4
- Maximilian Zeyn, Lindenhof
Die erforderlichen Voraussetzungen sind jeweils gegeben.
Im Gegensatz zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen ist für die
Benennung der Jugendschöffenbewerber an das Landratsamt kein
Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die beiden o. g. Personen wurden in die
Vorschlagsliste aufgenommen und fristgerecht an das Landratsamt Miltenberg
(Kreisjugendamt) übermittelt.