Sitzung: 20.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: 064/2023
Sachverhalt:
Die Kommunen im Landkreis Miltenberg möchten
gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und den Gemeinde- und Stadtwerken mit
kommunalem Hintergrund aus der Region das REW (Regionales Energiewerk
Untermain) als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen. Aufgabe
der REW ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region
voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei
setzt die Gesellschaft auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und
Akteuren sowie auf die Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere über die
Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.
Als Gesellschafter der REW GmbH kann die Gemeinde Niedernberg
aktiv an der Umsetzung dieser Ziele mitwirken. Durch den Beitritt kann die
Stadt/Gemeinde ihre Standortpotentiale in den Ausbau erneuerbarer Energien
einbringen und gleichzeitig von den Erfahrungen und Ressourcen der anderen
Gesellschafter profitieren. Auch Gemeinden die keine eigenen Standorte auf
ihrem Gemeindegebiet realisieren können, haben so die Möglichkeit sich an
solchen Projekten zu beteiligen oder ihren Bürgern und/oder Unternehmen eine
solche Beteiligung über eine Bürger Energiegenossenschaft zu ermöglichen. Die
REW GmbH bietet zudem durch ihre Gesellschafterstruktur optimale Voraussetzungen
und eine hervorragende Plattform, um gemeinsame Projekte und Initiativen mit
anderen Städten und Gemeinden in der Region umzusetzen.
Nutzen des
REW:
·
Wertschöpfung für den Ausbau erneuerbarer Energien
kann in der Region gehalten werden
·
Beteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden, regionale
Unternehmen und Bürger werden geschaffen
·
Aufträge können vor Ort vergeben werden
·
Standortvorteile (Energieversorgung aus
erneuerbaren Quellen) in der Region werden geschaffen
·
Die Partner der REW können die Projektentwicklungen
aktiv steuern
·
Vermarktungschancen der Energie können zukünftig
regional genutzt werden
·
Bürgern und regionalen Unternehmen wird Zugang zu
regional erzeugter Energie verschafft
·
Eigenversorgungsanteil Energie von Gemeinden und Unternehmen kann erhöht
werden
·
Risiken von Einzelinvestitionen werden minimiert
Ohne, dass die Region aktiv die Projektentwicklung erneuerbarer
Energiepotentiale in der Region in die Hand nimmt, überlässt man dieses Feld
überwiegend privaten Projektentwicklern, die überwiegend
Gewinnerzielungsabsichten für institutionelle Anleger damit verfolgen. Da diese
privaten Projektentwickler derzeit bereits intensiv unterwegs sind und
versuchen mit den Eigentümern potenziell geeigneter Flächen Vorverträge zum
Ausbau erneuerbarer Energien abzuschließen ist eine
gewisse Eilbedürftigkeit gegeben um den Gemeinden die Gestaltungsfreiheit
darüber wo, in welchem Umfang und wann dieser Ausbau von Erzeugungsanlagen
erfolgt zu bewahren.
Aufgaben des REW:
·
Unterstützung der Gemeinden in der gemeindlichen
Planung in deren Gebiet Projektstandorte gegeben sind
·
Unterstützung bei der Erstellung von
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
·
Abschluss von Flächensicherungsverträgen mit den
Grundstückseigentümern
·
Vergabe und Begleitung von Gutachten, die für die
Genehmigungsfähigkeit eines Projektes erforderlich sind
·
Herstellung der Genehmigungsreife von Projekten,
entsprechende Genehmigungsanträge ausarbeiten und stellen
·
Organisation von Projektgesellschaften unter
Beteiligung u.a. von regionalen Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften,
und Abgabe der Projekte an diese (gegen Erstattung der Aufwendungen).
·
Das REW organisiert die Leistungen und kann sich
zur Erfüllung der Aufgaben auch der Leistungen Dritter bedienen
Organisation des REW:
·
Rechtsform GmbH
·
Beteiligungsverhältnisse:
§ 51 % Gemeinden, Beteiligungsquote nach
Einwohnerzahl
§ 48 % Gemeinde- und Stadtwerke
§ 48 % Die regionalen Energiewerke sind ein
wichtiger Baustein der REW. Sie bringen Knowhow aus der Projektentwicklung, der
Realisierung und Finanzierung auch von größeren Energieprojekten, der
Vermarktung von Energie auch in einem schwierigen Marktumfeld und die nötigen
Ressourcen für eine erfolgreiche Projektentwicklung mit. Die vorgenannten
Energieunternehmen haben einen vollständigen oder überwiegend kommunale
Eigentümer. Mit ihrer breiten Aufstellung in mehreren Energiebereichen sind sie
zudem in der Lage neben dem Ausbau im Bereich Wind- und Solarenergie auch
weitere Tätigkeitsfelder wie die Speicherung von Energie z.B. durch Elektrolyse
und Projekte der Wärmewende mitzugestalten. Die Energiegesellschaften wollen
auch aktiv in den Projektgesellschaften die Realisierung der Projekte
mitgestalten.
v 12 % City-use, stellvertretend für deren
Gesellschafter: (Stadtwerke Klingenberg, EMB Energieversorgung
Miltenberg-Bürgstadt, EZV Energie- und Service GmbH, E-Werk Goldbach-Hösbach,
Gemeindewerke Glattbach, Kahl a.M., Partenstein, Nüdlingen, Stadtwerke
Hammelburg, Bad Brückenau, Bad Neustadt, Markt Frammersbach)
v 12 % AVG, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
v 12 % Entega AG Darmstadt
v 12 % Gasversorgung Unterfranken GmbH
§ 1 % Energiegenossenschaft Untermain EG
Die geringe Beteiligungshöhe der
Energiegenossenschaft ist deren ausdrücklicher Wunsch. Höhere Beteiligungen der
Bürgerenergiegenossenschaften sind dann in den Projektgesellschaften zu
erwarten.
·
Die Kommunen haben mit 51 % Gesellschafteranteil
immer die Mehrheit
·
Stammkapitaleinlage 100.000 €
·
Jährlicher Aufwand (Umlageverfahren: 500.000 €)
·
mittel- und langfristige Refinanzierung aus den
Einnahmen bei der Gründung von Projektgesellschaften und Abgabe der
Genehmigungen an Projektgesellschaften
·
In der REW selbst soll kein Geld verdient werden,
sondern die REW sorgt für die Genehmigung von Erneuerbaren Energieprojekten und
deren Realisierung in Projektgesellschaften
·
REW Gesellschafter entscheiden bei Gründung der
Projektgesellschaften welche weiteren Partner sich an der Realisierung und dem
Betrieb beteiligen können
·
Es sind 1-2 ggfs. nebenamtliche Geschäftsführer +
ggfs. hauptamtlicher Projektkoordinator vorgesehen. (ist noch nicht definiert).
Als Gründungsgeschäftsführer wird Dieter Gerlach, ehemaliger Geschäftsführer
und Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, mittlerweile im Ruhestand,
bestellt. Er hat erklärt, dass er bereit ist die Geschäfte bis längsten Januar
2024, bzw. bis zu einer Entscheidung über die zukünftige Geschäftsführung der REW,
also nur vorübergehend zu führen.
·
Reduzierter administrativer Aufwand durch
Auslagerung zentraler Dienstleistungen (kaufm. Rechnungswesen EDV usw.)
·
Aufsichtsrat 11 Mitglieder:
§ 4x Vertreter Gemeinden aus dem Kreisverband
BayGT Miltenberg
§ 1x Landrat Miltenberg
§ 1x Oberbürgermeister Stadt AB
§ 4x Vertreter Stadt-, Gemeindewerke
§ 1x Vertreter Bürgerenergiegenossenschaft
Um Zeit zu gewinnen, wird die REW bereits von einem Teil der 49 %
Gesellschaftern gegründet, diese halten dann vorübergehend 100 % der Gesellschaftsanteile
des REW. Damit kann der Aufbau der Gesellschaft bereits begonnen werden und
erste Aktivitäten können entfaltet werden. Auf Grundlage des
Gesellschaftervertrages, mit den vollständig vorliegenden Beitrittsbeschlüssen
der Gemeinden, spätestens zum 1.1.2024, geben die Gründungsgesellschafter des
REW den 51 % Gesellschafteranteil an diese Gemeinden im prozentualen Verhältnis
der Einwohnerzahlen an diese Gemeinden ab. Damit wird der notarielle Aufwand
reduziert.
Finanzierung des REW:
Stammkapitaleinlage
100.000 €
·
Auf die 51 % Gesellschafter entfallen 51.000 €, bei
vollständigem Beitritt aller Gemeinden (130.000 Einwohner MIL und 72 000 Stadt
AB) entspricht dies einem einmaligen Kostenbeitrag von 0,25 €/Einwohner, wenn
nur die Hälfte beitritt von ca. 0,50 € je Einwohner
·
Mit den Grundsatzbeschlüssen ergibt sich auch ein
Überblick über die ungefähre Anzahl der beitrittswilligen Gemeinden und damit
der Kostenschlüssel für die Höhe der Stammkapitaleinlage je Einwohner.
·
Auf die 48 % Gesellschafter (Energiewerke)
entfallen, vorausgesetzt 4 Partner, 48.000 € Einlage entspricht bei 4
Energiewerken = 12.000 €/Energiewerk
·
Auf die Beteiligung der Bürgerenergie Genossenschaft mit 1 % entfallen 1.000 €
Einlage
Jährlicher Aufwand
500.000 €
·
Bei einem geschätzten jährlichen Aufwand von
500.000 € entfallen auf die Beteiligten die folgenden Beiträge. Um möglichst
allen Gemeinden eine Beteiligung zu ermöglichen, wurden diese Aufwendungen nach
einem anderen Schlüssel als der dem der Gesellschafteranteil entsprechen würde
aufgeteilt. Damit wird das Risiko bei evtl. begonnenen und später aber nicht
realisierbaren Projekten für die Gemeinden stark reduziert. Die Stadt- und
Gemeindewerke finanzieren hier den größten Teil der Aufwendungen und tragen
auch das größere Risiko für nicht realisierbare Projektaufwendungen. Mit einem
niedrigen jährlichen Beitrag der Gemeinden möchte man erreichen, dass sich
möglichst viele, im Idealfall alle Gemeinden beteiligen. Auch der Beitritt von
Gemeinden, die im Moment keine verfügbaren Flächen in ihrem Gemeindegebiet
sehen ist wünschenswert, weil damit auch deren Bürger Beteiligungsmöglichkeiten
angeboten werden können und auch weitere Projekte z.B. in der Wärmewende usw.
möglich sein können.
·
Bei Projekterfolg und Gründung von
Projektgesellschaften wird der bis dahin betriebene finanzielle Aufwand der REW
zurückvergütet. Diese Mittel sollen so lange in der REW verbleiben und ggfs.
wieder zu dem notwendigen Aufwandsbetrag von 500.000 €/a im selben Verhältnis
aufgestockt werden wie weitere entwicklungsfähige Projekte verfolgt werden. Es
wird in den ersten Jahren erforderlich sein die ersten Projekte durch den
jährlichen Beitrag zu finanzieren. Werden diese Projekte zum Erfolg geführt
finanzieren diese den zukünftigen Aufwand vollständig oder teilweise.
§ Die 51 % Gesellschafter finanzieren 95.000
€/a. Bei der Teilnahme aller Gemeinden entspricht dies ca. 0,50 €/Einwohner,
bei Teilnahme nur der Hälfte ca. 1,00 €/Einwohner und Jahr.
§ Die 48 % Gesellschafter finanzieren 400.000
€/a, dies entspricht bei 4 Energiewerken einem Betrag von 100.000 €/Energiewerk
und Jahr
§ Die Bürgerenergiegenossenschaft finanziert 1
%, entspricht 5.000 €/a
Werden durch die Abgabe der Projektgenehmigungen mehr finanzielle Mittel
vereinnahmt als in der Zukunft erforderlich sind, oder wird die Entscheidung
getroffen keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden die überschüssigen
Mittel an die den Aufwand geleisteten Gesellschafter des REW im selben
Aufwandsverhältnis zurückerstattet.
Refinanzierung durch
Gründung von Projektgesellschaften
·
Grundsätzlich erfolgt eine projektbezogene
Abrechnung in dem REW
·
Mit der Weitergabe der Genehmigung für ein
EEG-Projekt an die Projektgesellschaft, werden die bis dahin angefallenen
Kosten dem REW zzgl. eines angemessenen Zinses und Risikozuschlages ersetzt.
Damit fließen dem REW Mittel für zukünftige Projekte zu.
·
Die Entscheidung wer welche Anteile an diesen
Projektgesellschaften erhält (Gemeinden, Bürgerenergiegenossenschaften,
Energieversorger, Firmen usw.) wird in der REW getroffen. Gemeinden behalten hier die Mehrheit!
Kommunalaufsichtsrechtliche
Würdigung:
Der Gesellschaftsvertrag wird zur kommunal aufsichtsrechtlichen Prüfung
der Regierung von Unterfranken, dem Landratsamt Miltenberg (und dem
Regierungspräsidium Darmstadt) zur Würdigung vorgelegt. Die jeweiligen
zusätzlichen Auflagen werden in den Gesellschaftsvertrag eingearbeitet.
Die nächsten Schritte nach dem
Grundsatzbeschluss:
·
Sobald der Gesellschaftsvertrag in
kommunalrechtlich akzeptierter Fassung vorliegt, fassen die beitrittswilligen
Gemeinden den eigentlichen Beschluss zum Gesellschaftsbeitritt.
·
Notarieller Beitritt der Gemeinden zum REW-Untermain spätestens im Januar 2024
Dem Gemeinderat wird empfohlen den Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Gemeinde
Niedernberg als Gesellschafter der REW GmbH zur Förderung des Ausbaus
erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg zuzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Niedernberg beschließt,
vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften
Gesellschaftervertrages den Beitritt der Gemeinde Niedernberg als
Gesellschafter zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien
in der Region Aschaffenburg-Miltenberg.