Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die jährliche Bedarfserhebung basiert auf Vorgaben des Landratsamts, welchem die Daten übermittelt werden. Die Bedarfserhebung wird anhand von Bevölkerungsdaten und Daten zur tatsächlichen Buchung der Einrichtungen vorgenommen.

 

Im Ergebnis der durchgeführten Bedarfserhebung ist festzustellen,

1.    dass ausreichend Mittagsbetreuungsplätze vorhanden sind. Die Nachfrage war nach der Pandemie wieder leicht gestiegen. Betreuungszeiten am späteren Nachmittag werden weiterhin wenig nachgefragt.
Für die Zeit ab 2026 ist auch für diesen Altersbereich vom Bundesgesetzgeber ein Rechtsanspruch beschlossen, der stufenweise mit der 1. Klasse eingeführt wird und somit drei Jahre später für jedes Grundschulkind voll besteht und zwar von Montag bis Freitag, inklusive der Unterrichtszeit acht Stunden täglich. Die aktuelle Versorgung durch die Mittagsbetreuung kann diesen gesetzlichen Anspruch abdecken. In der Diskussion zur Thematik werden Steigerungsraten von 25 % prognostiziert. Die Inanspruchnahme in Niedernberg verhält sich aber so, dass keine Steigerungen zu erwarten sind, da die überwiegende Mehrheit der Grundschüler bereits die Mittagbetreuung nutzt.

Durch die Errichtung der Mensa und des Ausbaues der Mittagsbetreuung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagesbetreuung im Grundschulalter bereits erfüllt. Ggf. sind bei steigendem Bedarf personelle Anpassungen notwendig.
Neben den Geburtenraten und Zuzug/Wegzug sind es erfahrungsgemäß andere Faktoren die die Inanspruchnahme beeinflussen.

·         Trends/Gruppendynamik (Nutzen viele Kinder einer Klasse das Angebot, wollen die Verbliebenen auch dabei sein)

·         Schulische Leistungen: Die Mittagsbetreuung wird von vielen Eltern und Lehrerinnen als positiver Faktor betrachtet und entsprechend herangezogen. Teilweise wird seitens der Schule eine Empfehlung ausgesprochen, bspw. sein Kind in der Betreuung die Hausaufgaben erledigen zu lassen

 

2.    dass die Kindergartenplätze, unter Berücksichtigung/Anrechnung auswärtiger Kinder, ausreichend vorhanden sind. Kinder im Krippenalter (ab 2,5 Jahren) sind in der Belegung ebenso zu berücksichtigen. Die Möglichkeit zu dieser vorgezogenen Betreuung im Kindergarten trägt zur Entlastung der Krippe bei.

3.    dass im Krippen-Bereich, wie in den Vorjahren beschrieben, der mögliche Handlungsbedarf unter genauer Beobachtung steht. Durch Gespräche mit allen Akteuren hat die Gemeindeverwaltung konkrete Optionen entwickelt und deren Umsetzung verfolgt.

Ziel bleibt es, den notwendigen Spielraum und Puffer wieder zurückzugewinnen.
Der Bedarf in dieser Altersgruppe von 1 – 3 Jahren wird insgesamt durch drei Einrichtungsarten abgedeckt, die sich im Angebot ergänzen: Kinderkrippe, Kindertagespflege und die Einsteigergruppen der Kindergärten (ab 2,5 J.)

 

Sonstiges:

Zwar war 2022 ein geburtenschwaches Jahr für Niedernberg, aber weitere kleinteilige Faktoren sind schwierig zu kalkulieren aber in ihrer Wahrscheinlichkeit mitzudenken, wie Mehrbedarfe durch:

·         den Trend zur Nachverdichtung von Wohnraum (neue Baugebiete nicht als alleiniger Indikator),

·         den bundesweit anhaltenden Trend zur Geburtensteigerung,

·         die erhöhte Nachfrage nach Krippenbetreuung infolge des steigenden Arbeitskräftebedarf,

·         den Zuzug von weiteren Geflüchteten.

 

Mit dem Bauernhofkindergarten entsteht aktuell ein weiteres attraktives Angebot. Es ist von einer guten Nachfrage auszugehen. Die Nachfrage wird sicher auch durch auswärtige Kinder erfolgen. Die Entlastung der Kindergärten wird aber sehr wohl benötigt.

 

Teilweise nehmen Eltern Wartezeiten ohne Betreuung in Kauf um ihr Kind in der Wunsch-Kita unterzubringen (dann mit über drei Jahren). Diese Entwicklung führt auch zu einer ganzjährigen hohen Auslastung der Kitas.

 

Der richtige Zeitpunkt zur Übermittlung der Krippenkinder an die Kindergärten ist zuallererst an die Bedürfnisse des Kindes gebunden. Das bedingt aber wiederum die Notwendigkeit von Spielräumen in der Planung der Kindergärten um Plätze freizuhalten.

 

Die Belegungsplanung ist aus Sicht der Kindergärten nach wie vor durch den Datenschutz erschwert. Eltern können ihren Rechtsanspruch auch mit relativ kurzen Vorlauf geltend machen. Insbesondere die Niedernberger Kindergärten hingegen planen lange im Voraus und werden schon frühzeitig von Eltern aus Nachbargemeinden angefragt. Die hier bestehenden Regelungen müssen angepasst werden und noch klarer an möglichst alle Eltern kommuniziert werden. Ziel ist dabei der Ausbau der freiwilligen Mitwirkung.  

 

Fazit:

Das Betreuungsangebot ist im Bereich der Grundschulkinder ausreichend vorhanden. Der ab 2026 umzusetzende Rechtsanspruch ist durch das vorhandene Angebot (Mittagsbetreuung, Ferienbetreuung) bereits heute erfüllt.

 

Im Kindergartenbereich wird durch die neuen Plätze im Bauernhofkindergarten Spielraum geschaffen.

 

Die Plätze im Kinderkrippenalter sind genutzt. Neue Vereinbarungen mit Kindern aus Betrieben haben eine leichte Entspannung bedingt. Die angedachte Einrichtung einer Großtagespflege wäre weiterhin als Ziel vorgesehen. Die Akquirierung von Tagesmüttern ist hierzu Voraussetzung.

 

Herausforderung bleibt die angespannte Fachkräftesituation (Mitarbeitergewinnung und -Sicherung)


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsumfrage zustimmend zur Kenntnis.