Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Rahmen der Anlage der Minigolfanlage wurde eine Querverbindung von der Großwallstädter Straße zur Diemarusstraße als Erdweg geschaffen. In der Diskussion stand von Beginn an die Lage des Weges. Ohne größere Umbaumaßnahmen ist lediglich eine Wegeführung zwischen Skateranlage und Spielplatz möglich. Zwischen Spielplatz und Tennisheim befindet sich die Verankerung des Kletterturms. Südlich der Skateranlage gehören die Flächen nicht mehr der Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor einen expliziten Fußweg auszuschildern und eine Art „Fahrradabsperrgitter“ (ähnlich Brückenquerung B469 nach Großostheim) anzubringen. Die Gemeindeverwaltung spricht sich aufgrund der Barrierefreiheit für eine Asphaltierung des Wegs auf ca. 2,50 Meter aus. Der Weg könnte mit einem kleinen Abstand zum Skaterplatz angelegt werden, so dass hier eine optische Trennung zwischen Spielplatz und Skaterplatz entstünde. Der Weg wäre auf Höhe der Kletteranlage und des Fallschutzes etwas schmaler.


Beschluss:

Der Weg zwischen Großwallstädter Straße und Diemarusstraße soll asphaltiert werden, der Weg wird als Fußweg ausgewiesen, Barrieren für Fahrradfahrer sollen angebracht werden.