Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 08.12.2020 ein Satzungsentwurf zur Satzung zur Regelung des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Niedernberg zum Schutz vor Belästigungen und Störungen vorgelegt. In dieser Satzung könnte das Anleinen von Hunden in öffentlichen Einrichtungen geregelt werden. Der Gemeinde Niedernberg fehlt derzeit grundsätzlich eine Satzung, die die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen regelt, weshalb der Entwurf außer den Hunden noch mehr Regelungen enthielt. Ein Eckpunkt, an welchem die Satzung in der Diskussion damals vertagt wurde, war die Begrenzung von Spielplätzen auf Kinder bis 14 Jahre. Die heute vorgelegten Möglichkeiten der Spielplatzerweiterung beinhalten explizite Plätze für Jugendliche. Die Gemeindeverwaltung bittet den Gemeinderat um Stellungnahme, ob die Satzung im Rahmen der Spielplatzüberarbeitung nochmals aufgegriffen werden soll.


Beschluss:

Eine Satzung zur Regelung des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Niedernberg zum Schutz vor Belästigungen und Störungen soll nicht erarbeitet werden.