Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Niedernberg hat eine bestehende Hundesteuersatzung. Diese wurde zuletzt 2009 aktualisiert und nun an die Rechtsprechung angepasst.

Neu aufgenommen wurde, dass Hunde, welche aus einem steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tieraysl im Haushalt aufgenommen werden, längstens für zwölf Monate eine Steuerermäßigung erhalten können.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2023 (GVBl S. 91) die angefügte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer.