Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes aus dem Jahr 2008 entspricht nicht mehr den aktuellen Tatsachen. Die Gemeindeverwaltung hat den Satzungstext auf die aktuelle Handhabung angepasst um den notwendigen rechtlichen Rahmen hierfür zu schaffen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert am 09.12.2022 (GVBl. S. 674) die angefügte Satzung für die Benutzung des Niedernberger Grillplatzes.