Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan entwickelt sich grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan. Dies kann jedoch auch parallel geschehen (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB).


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg ändert den Flächennutzungsplan für die Fl.Nr. 4500/0 (Lage: Obervogtsäcker) mit dem Ziel dort eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.