Mitteilung:

Die Gemeinde erlässt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird in heutiger Sitzung eine Übersicht über die Projekte für 2024 sowie den darauffolgenden Jahren vorgestellt. Die Projekte sind die Grundlage für den vorgelegten Haushalt.

 

Ergebnishaushalt

Beim Ergebnishaushalt steht das Jahresergebnis für den Erfolg oder Misserfolg der Kommune im Rechnungsjahr. Grundsätzlich gilt, dass die Summe der Erträge die Summe der Aufwendungen decken soll und damit ein positiver Saldo am Ende der Planung stehen sollte.

 

Bereits in den vergangenen Jahren war das ordentliche Ergebnis im Plan negativ. Durch den außerordentlichen Ertrag, welcher seit Jahren in der Planung ist, aber tatsächlich erst Anfang 2024 aufgelöst werden kann, konnte der Plan meist mit einem positiven Jahresergebnis abgeschlossen werden.

 

In den folgenden Jahren schließt der Ergebnishaushalt im Plan stets negativ ab.

Die Erträge sind vor allem durch die Reduzierung der Gewerbesteuer sowie die prognostizierte Reduzierung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer gesunken. In 2024 steht dem gegenüber der Auflösung der Rückstellung für die Kreisumlage, welche in 2022 aufgrund der hohen Einmalzahlung an Gewerbesteuer gebildet wurde.

Die Aufwendungen in 2024 resultieren aus mehreren Einzelpositionen. Zahlreiche Positionen wurden aufgrund Handwerkermangel, o. ä. in 2024 übernommen. Größere Positionen stellen die Zuschüsse für die Kindergärten mit Errichtung der Cafeteria im Kindergarten St. Cyriakus und der Dachabdichtung im Kindergarten Sonnenschein dar. Ein großer Anteil fällt auf die erhöhte Kreisumlage, die neben der bereits in den Erträgen dargestellten Einmalzahlung auch in der von 39 % auf mind. 43 % erhöhten Kreisumlage fußt.

 

Wie bereits in vorangegangenen Vorberichten erläutert, gibt es wenige Stellschrauben um die Erträge zu mehren (z. B. geringfügige Erhöhung durch die Anhebung der Steuerhebesätze). Die Gemeinde Niedernberg hat ihre Aufwendungen z. B. durch das Eingehen von neuen Verpflichtungen (Defizitübernahme Kindertagesseinrichtungen, Vereinsfördersatzung, etc.) stetig gesteigert.

 

Wie bereits dargestellt, war die vergangenen Jahre (seit 2016) das geplante ordentliche Ergebnis stets negativ, schlussendlich wurde aufgrund verschobener Maßnahmen und erhöhten Steuererträgen stets ein positives ordentliches Ergebnis erwirtschaftet. Es bleibt für die Zukunft wichtig den Haushaltsausgleich im Auge zu behalten.

 

Der außerordentliche Ertrag in Höhe von 1.950.000 Euro kann in 2023 abermals nicht aufgelöst werden, ein Termin für die endgültige Auflösung steht Anfang 2024 an.

 

Entsteht ein Jahresfehlbetrag soll dieser durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage unverzüglich ausgeglichen werden. Dadurch, dass die vergangenen Jahre positiv abgeschlossen werden konnten, ist dies möglich.

In der Ergebnisrücklage befinden sich aktuell 12.806.620,90 Euro, weiterhin sind im Ergebnisvortrag inkl. Jahresüberschuss 2022 11.124.696,21 Euro vorhanden (über die Verwendung des Ergebnisvortrags sowie des Jahresüberschusses wird durch Beschluss des Gemeinderats nach der örtlichen Rechnungsprüfung entschieden).

 

Finanzhaushalt

Beim Finanzhaushalt ist zu gewährleisten, dass die dauerhafte Zahlungsfähigkeit einschließlich der Liquidität zur Finanzierung künftiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sichergestellt ist.

 

Der Finanzhaushalt schließt in den kommenden Jahren mit einem deutlich negativen Ergebnis ab. Neben den oben genannten ergebniswirksamen Aufwendungen, welche sich – abgesehen von der Rückstellungsauflösung – ebenfalls im Finanzhaushalt widerspiegeln, sind neben den bereits bekannten Investitionen u. a. die Übernahme der Kindergärten, die Bauhofaufstockung, die Gestaltung des Spielplatzes Großwallstädter Straße geplant.

 

In 2024 verpflichtet sich die Gemeinde zur Zahlung des Löschfahrzeuges in Folgejahren. Aufgrund dessen ist eine Auszahlung in Höhe von 300.000 Euro in 2025 und in Höhe von 350.000 Euro in 2026 eingeplant.

 

Aufgrund der stetig die Einzahlungen übersteigenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (resultierend u. a. aus der niedrigeren Gewerbesteuer) sowie der geplanten Investitionen würden die Finanzmittel in der Planung für 2027 nicht mehr ausreichen. Aufgrund dessen ist zur Bewältigung der Finanzierung des Feuerwehrhausneubaus, welche in den Jahren 2024 bis einschließlich 2027 mit 13 Millionen Euro veranschlagt ist, eine Kreditaufnahme im Jahr 2027 (spätestens) in Höhe von 7 Millionen Euro eingeplant. Mögliche Zuschüsse sind noch nicht definiert und deswegen noch nicht dargestellt.