Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 70 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr (hier: 2023).

Die mittelfristige Finanzplanung soll den Haushaltsausgleich langfristig sicherstellen, indem eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt werden und so die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können. Finanz- und Ergebnishaushalt beinhalten die Entwicklung in den kommenden Jahren und somit die mittelfristige Finanzplanung.

 

Im Ergebnishaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2023-2027 mit folgenden Jahresergebnissen geplant:

 

2023

2024

2025

2026

2027

-306.786 €

-2.360.912 €

-2.442.936 €

-2.490.024 €

-2.654.166 €

 

Im Finanzhaushalt ist zum derzeitigen Stand in den Jahren 2023-2027 mit folgenden Beständen an Finanzmitteln zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres zu rechnen. Zu beachten ist hierbei, dass in 2026 eine Kreditaufnahme für den Bau des Feuerwehrhauses in Höhe von 7.000.000 Euro eingeplant ist.

 

2023

2024

2025

2026

2027

31.000.000 €*

20.702.578 €

9.256.332 €

276.698 €

1.067.722 €

* Abschätzung der Gemeindeverwaltung


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der mittelfristigen Finanzplanung in der vorgelegten Fassung inklusive der in heutiger Sitzung besprochenen Änderungen für die Jahre 2023-2027 zuzustimmen.