Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.11.2023 beantragt der Pferdefreunde Niedernberg e. V. einen Zuschuss für die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände. Im Antragsschreiben wird ausgeführt, dass „ein Elektro-Check durchgeführt (wurde). Hierbei wurde festgestellt, dass die Elektrik der Anlage nicht mehr zulässig ist. Diese entspricht nicht den aktuellen Brandschutzvorschriften. Da die Kosten für die Erneuerung der Elektrik das Vereinsvermögen überschreiten, bittet der Verein Pferdefreunde Niedernberg e. V. um einen Zuschuss der Gemeinde. Der Verein ist nicht in der Lage die gesamten Kosten in einem zu zahlen. Deswegen werden die erforderlichen Erneuerungen, in Reihenfolge der Dringlichkeit, auf die nächsten 3-4 Jahre verteilt.“

 

Beim Baukostenzuschuss nach § 2 der Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit in der Gemeinde Niedernberg handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die vom Gemeinderat zu treffen ist. Zum Baukostenzuschuss gehören Sanierungsarbeiten an Gebäuden und Räumen. Hierzu ist auch die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände zu zählen. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf 33.075,28 Euro.

In der Regel unterstützt die Gemeinde Niedernberg die örtlichen Vereine mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen Kosten. Die Verwaltung schlägt vor hier ebenso zu verfahren und dem Pferdefreunde Niedernberg e. V. einen Zuschuss von 25 % der Kosten, max. in Höhe von gerundet 8.270 Euro, unter dem Vorbehalt der entsprechenden Haushaltsmittel zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlegung der entsprechenden Rechnungen.


Beschluss:

Dem Pferdefreunde Niedernberg e. V. wird für die Erneuerung der elektrischen Anlage auf dem Vereinsgelände ein Zuschuss von 25 % der Gesamtkosten, maximal 8.270 Euro, gewährt.