Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Niedernberg hat im Jahre 1984 eine Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren erlassen.

Der Erlass einer Feuerwehrsatzung ist nur dann von Nöten, wenn die Gemeinde etwas spezielles regeln möchte. Eine Notwendigkeit zum Erlass einer Feuerwehrsatzung besteht nicht. Nach Information des Ansprechpartners des Bayerischen Gemeindetags haben nur wenige bayerische Gemeinden eine Feuerwehrsatzung erlassen.

Die Gemeindeverwaltung schlägt aufgrund dessen vor, die o. g. Satzung aufzuheben.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg erlässt folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren:

 

§ 1 Aufhebung der Satzung

Die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren, in Kraft getreten am 13.10.1984, wird aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.