Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinden können für das Wahlehrenamt eines Wahlhelfers eine angemessene Entschädigung, das so genannte Erfrischungsgeld zahlen. Die Höhe des Erfrischungsgeldes ist für manche Wahlen, so auch z. B. für die Bürgermeisterwahl nicht gesetzlich festgelegt und muss von der Gemeinde selbst beschlossen werden (Art. 7 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).

Bei der Landtags- und Bezirkswahl erhielten die (stellvertretenden) Wahlvorsteher 50,00 € und alle anderen Helfer 40,00 €. Bei der Europawahl darf nach aktuellem Rechtsstand an die Wahlvorsteher 35,00 € und an die anderen Helfer 25,00 € Erfrischungsgeld gezahlt werden.

 

Da der Aufwand bei der Auszählung der Bürgermeisterwahl in etwa dem der Auszählung für die Europawahl entspricht, schlägt die Verwaltung vor, dass auch hier 35,00 € bzw. 25,00 € ausgezahlt werden. Dies entspricht auch der Höhe der Entschädigung, die bei der Bürgermeisterwahl 2018 ausgezahlt wurde.

 

Bei den Kommunalwahlen kommt weiterhin ein Wahlausschuss zum Einsatz. Hier schlägt die Gemeindeverwaltung vor, ebenso zu verfahren und den Mitgliedern für jede Teilnahme an einer Wahlausschusssitzung 10,00 € auszuzahlen.


Beschluss:

An der Bürgermeisterwahl am 03.03.2024 sowie an einer etwaigen Stichwahl am 17.03.2024 erhalten die (stellvertretenden) Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 €. Die Beisitzer und Helfer aus der Verwaltung erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 €.

Die Wahlausschussmitglieder erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen im Rahmen der Bürgermeisterwahl 2024 10,00 € je Sitzungsteilnahme.