Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinden können für das Wahlehrenamt eines Wahlhelfers eine angemessene Entschädigung, das so genannte Erfrischungsgeld zahlen. Die Europawahlordnung (EuWO) legt in § 10 fest, dass den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von 35 Euro für den Vorsitzenden sowie 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass die gesetzlich vorgegebenen Höhen von 35,00 € bzw. 25,00 € ausgezahlt werden. Dies entspricht auch der Höhe der Entschädigung, die bei der Europawahl 2019 ausgezahlt wurde.


Beschluss:

An der Europawahl am 09.06.2024 erhalten die (stellvertretenden) Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 €. Die Beisitzer und Helfer aus der Verwaltung erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 €.