Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die jährliche Bedarfserhebung ist dem Landratsamt vorzulegen. Die Bedarfserhebung wird anhand von Bevölkerungsdaten und Daten zur tatsächlichen Buchung der Einrichtungen vorgenommen.

 

Im Ergebnis der durchgeführten Bedarfserhebung ist festzustellen:

 

Es sind ausreichend Mittagsbetreuungsplätze vorhanden.

Die Nachfrage nach der Pandemie ist konstant geblieben. Die Betreuungszeiten am späteren Nachmittag werden weiterhin wenig nachgefragt.

 

Für den ab 2026 sukzessive einsetzenden Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder ist die Einrichtung weiterhin gut aufgestellt. Wie schon im Vorjahr mitgeteilt und im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch das Landratsamt bestätigt, sind die benötigten Strukturen bereits vorhanden. Die überwiegende Mehrheit der Grundschüler nutzt bereits die Mittagbetreuung. Durch die Errichtung der Mensa und des Ausbaues der Mittagsbetreuung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung im Grundschulalter bereits erfüllt. Ggf. sind bei steigendem Bedarf personelle Anpassungen notwendig.

 

Neben den Geburtenraten und Zuzug/Wegzug sind es erfahrungsgemäß andere Faktoren die die Inanspruchnahme beeinflussen:

Trends/Gruppendynamik: nutzen viele Kinder einer Klasse das Angebot, wollen die Verbliebenen auch dabei sein.

Schulische Leistungen: die Mittagsbetreuung wird von vielen Eltern und Lehrerinnen als positiver Faktor betrachtet und entsprechend herangezogen. Teilweise wird seitens der Schule eine Empfehlung ausgesprochen, sein Kind in der Betreuung die Hausaufgaben erledigen zu lassen.

 

Es sind Kindergartenplätze, unter Berücksichtigung/Anrechnung auswärtiger Kinder, ausreichend vorhanden.

Kinder im Krippenalter (ab 2,5 Jahren) sind in der Belegung ebenso zu berücksichtigen. Die Möglichkeit zu dieser vorgezogenen Betreuung im Kindergarten trägt zur Entlastung der Krippe bei.

 

Im Krippen-Bereich, wie in den Vorjahren beschrieben, der mögliche Handlungsbedarf unter genauer Beobachtung steht.

Durch Gespräche mit allen Akteuren hat die Gemeindeverwaltung konkrete Optionen entwickelt und deren Umsetzung verfolgt. Ziel bleibt es nach wie vor, den notwendigen Spielraum und Puffer wieder zurückzugewinnen.

Der Bedarf in dieser Altersgruppe von 1 bis 3 Jahren wird insgesamt durch drei Einrichtungsarten abgedeckt, die sich im Angebot ergänzen: Kinderkrippe, Kindertagespflege und die Einsteigergruppen der Kindergärten (ab 2,5 J.)

 

Sonstiges:

Auch 2023 war ein geburtenschwaches Jahr für Niedernberg, was dem Bundestrend entspricht. Dennoch sind weitere kleinteilige Faktoren in ihrer Wahrscheinlichkeit mitzudenken, insbesondere durch den Umstand, dass die Nutzung der Krippenbetreuung nicht die Regel darstellt, wie bei Kindergärten. Dies ist Ausgangspunkt für einen kurzfristigen Mehrbedarf, in Zusammenspiel mit folgenden Faktoren:

  • Trend zur Nachverdichtung von Wohnraum (neue Baugebiete nicht als alleiniger Indikator für Zuzug oder Wohnraum für junge Familien allgemein),
  • Erhöhte Nachfrage nach Krippenbetreuung infolge des steigenden Arbeitskräftebedarf.
  • Zuzug von weiteren Geflüchteten.

 

Zusammenarbeit Krippe/Kitas:

Mit dem Bauernhofkindergarten ist ein weiteres attraktives Angebot entstanden. Die Nachfrage wird aktuell noch überwiegend durch auswärtige Kinder gestellt, aber es zeichnet sich bereits ein Trend ab, dass auch Niedernberger das Angebot nutzen. Die Entlastung der Kindergärten wird grundsätzlich benötigt. Teilweise nehmen Eltern Wartezeiten ohne Betreuung in Kauf um ihr Kind in der Wunsch-Kita unterzubringen (dann mit über drei Jahren). Diese Entwicklung führt auch zu einer ganzjährigen hohen Auslastung der Kitas.

 

Der richtige Zeitpunkt zur Übermittlung der Krippenkinder an die Kindergärten ist zuallererst an die Bedürfnisse des Kindes gebunden. Das bedingt aber wiederum die Notwendigkeit von Spielräumen in der Planung der Kindergärten um Plätze freizuhalten.

 

Die Belegungsplanung ist aus Sicht der Kindergärten nach wie vor durch den Datenschutz erschwert. Eltern können ihren Rechtsanspruch auch mit relativ kurzen Vorlauf geltend machen.

Insbesondere die Niedernberger Kindergärten hingegen planen lange im Voraus und werden schon frühzeitig von Eltern aus Nachbargemeinden angefragt. Die hier bestehenden Regelungen müssen angepasst werden und noch klarer an möglichst alle Eltern kommuniziert werden. Ziel ist dabei der Ausbau der freiwilligen Mitwirkung.

 

Fazit:

Die Betreuungsangebote sind in allen Bereichen gewährleistet, was die Platzanzahl betrifft. Die solitäre Krippenbetreuung soll durch ergänzende und auch konzeptionell-alternative Angebote entlastet werden (Stärkung Kindertagespflege).

 

Es gilt den Besitzstand zu wahren und zu pflegen, insbesondere im Hinblick auf Mitarbeitende und Fachkräfte in den Einrichtungen. Bekanntermaßen haben Kommunen und Träger in der Region teils große Schwierigkeiten passendes Personal zu akquirieren.

 

Der Erhalt und die Pflege von Infrastruktur und Rahmenbedingungen ist ein wichtiges Mittel zum Erhalt der hohen Qualität der Arbeit in den Einrichtungen und soll in der Priorisierung stärker bedacht werden. Die Einrichtungen laden den Gemeinderat dazu ein, sich vor Ort einen eigenen Eindruck zu verschaffen.


Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsumfrage zustimmend zur Kenntnis.