Sachverhalt:

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses ist dieser durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung festzustellen (Art 102 Abs. 3 Gemeindeordnung).

 

Der Jahresabschluss 2017, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.07.2022 vorgestellt wurde, wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich am 20.07.2022, 01.09.2022, 08.09.2022 und 16.06.2023 geprüft. Der Prüfbericht wurde der Gemeindeverwaltung am 17.03.2024 vorgelegt und dem Gemeinderat in heutiger Sitzung bekanntgemacht, etwaige Unstimmigkeiten wurden geklärt.

 

Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und den Anhang.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Niedernberg fest.