Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Einkaufspreis des Holzes hat sich nochmals stark erhöht. Um die Einkaufskosten zu decken, muss der Preis für ein halbes Ster auf 71,40 Euro erhöht werden. In diesem Preis sind noch keine Verwaltungskosten, etc. beinhaltet.


Beschluss:

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt die Gemeinde Niedernberg die angefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Benutzungssatzung.