Sachverhalt:

Rechtliche Grundlage der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen. Gemäß Art. 65 Abs. 1 Gemeindeordnung beschließt der Gemeinderat über die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung.

Der Haushaltsplan 2025 wurde in Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern, dem Ersten Bürgermeister, der Kämmerei, mit Unterstützung der Auszubildenden, erstellt. Maßnahmen, die außerhalb des Tagesgeschäfts liegen, wie z. B. größere Investitionen wurden dem Haupt- und Finanzausschuss am 22.10.2024 und 19.11.2024 vorgestellt. Ergänzungen und Korrekturen wurden entsprechend aufgenommen und im Haushalt eingearbeitet.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung Mitte November einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss über den Haushalt 2025 gefasst.

Die Haushaltssatzung wird nach ihrer Beschlussfassung der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Miltenberg, vorgelegt. Das Landratsamt prüft die Satzung auf ihre Rechtmäßigkeit, eine Genehmigungspflicht einzelner Bestandteile ist nicht gegeben. Nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde auf eine Beanstandung verzichtet hat, oder aber eine Frist von einem Monat vergangen ist, wird die Satzung vom Bürgermeister ausgefertigt. Anschließend ist die Haushaltssatzung bekanntzumachen.

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung sind in Art. 63 Gemeindeordnung aufgeführt. Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan mitsamt seinen Anlagen. Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) aus folgenden Bestandteilen:

-       Gesamthaushalt (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, je einer Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilhaushalte im Ergebnishaushalt und der Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen der Teilhaushalte im Finanzhaushalt, Übersicht der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit)

-       Teilhaushalte (inkl. Produktübersicht)

-       Stellenplan

Die für Niedernberg relevanten* Anlagen des Haushaltsplans sind:

-       der Vorbericht,

-       der mittelfristige Finanzplan,

-       eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

-       eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, die Kreditaufnahmen und Rechtsgeschäfte, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, der Rückstellungen und der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres

* Die weiteren Anlagen sind nicht von Nöten, da in 2025 z. B. keine Haushaltsermächtigungen von Vorjahren übertragen werden und die Gemeinde Niedernberg kein Sondervermögen besitzt, für das eine eigene Rechnung geführt wird. Weiterhin ist der Haushalt der Gemeinde Niedernberg nicht nach Budgets gegliedert. Der Jahresabschluss ist dem Gemeinderat bekannt und liegt dem Landratsamt vor, dieser ist nicht separat nochmals angefügt.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Niedernberg in der vorliegenden Fassung.