Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die geplante Umnutzung der bestehenden Industriehalle liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand 1“.

 

Auf dem Gelände wurden bereits bestehende Gebäude abgerissen. Der Antragssteller beabsichtigt in den von ihm bezeichneten und bereits bestehenden Gebäude (A1 + A3) die Umnutzung zu einer Schweißerei.

 

Für die Umnutzung sind 4 Stellplätze nachzuweisen, es werden jedoch auf dem Gelände 30 neue Stellplätze errichtet. Die GRZ mit 0,19 (B-Plan 0,80) und die BMZ mit 1,48 (B-Plan 9,0) werden eigehalten.

 

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Niedernberg erteilt zur o.g. Umnutzung der Fertigungshalle sein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.