Mitteilung:

Der Regionalplan soll neu gegliedert werden, die Festlegungen neu nummeriert sowie die Begrifflichkeiten und Verweise an das Landesentwicklungsprogramm angepasst werden.

Mit Schreiben vom 26.03.2018 teilt der Bayer. Gemeindetag mit, dass der Ministerrat am 20.02.2018 den überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern beschlossen hat und somit die Änderungen des Landesentwicklungsprogramm in Kraft getreten sind. Gemäß der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahres an das Landesentwicklungsprogramm anzupassen.

 

Mit E-Mail vom 09.03.2018 teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass der Regionale Planungsverband die Kommunen im Rahmen einer Vorabbeteiligung an der Aufstellung der neuen Leitlinien 2035 des Regionalplanes beteiligen möchte. Mitte Mai findet voraussichtlich die nächste Sitzung des Regionalen Planungsausschusses statt. Anschließend wird das formelle Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

Die Gemeinderatsmitglieder erhalten die Unterlagen und können eventuelle Änderungswünsche der Verwaltung mitteilen, damit diese im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens behandelt werden können.