Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Die neue Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen ist seit 15. September 2019 in Kraft. Die maximalen Fördermittel pro Schulnummer betragen 50.000 € mit einer Förderung von 90 %.

Die Fa. IK-T hat bereits in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Miltenberg eine Grobkostenkalkulation erstellt.

 

Die bisher kalkulierten Kosten für die Grundschule betragen 50.055,00 € mit zu erwartenden Fördermittel von 45.049,00 €. Der Eigenanteil der Gemeinde Niedernberg beträgt aktuell  5.005,00 €.

 

Hierzu ist anzumerken, dass die Kalkulation sich aus aktuellen Einzelpreisen (April 19) zusammensetzt. Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung sind diese angenommene Kosten Schwankungen ausgesetzt.

 

Die neben der Grundschule liegende Turnhalle ist nicht eingeplant. Eine spätere Anbindung der Turnhalle ist voraussichtlich sinnvoller und vermutlich kostengünstiger, da dann nur noch eine Querverbindung von der erschlossen Grundschule geschaffen werden müsste.

 

Die Dr. Albert-Liebmann-Schule ist eine Privatschule und somit nicht förderfähig. Hier könnte man das Sandsteingebäude im Zuge mit dem Mittelschulausbau zu einem vertretbaren Preis vom Netzbetreiber der die Mittelschule erschließt, anschließen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg steigt in das Förderverfahren zur Glasfaseranbindung von Schulen ein und beauftragt dazu das Planungsbüro IK-T.