Sitzung: 22.10.2019 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0
Vorlage: 101/2019
Sachverhalt:
Die neue Richtlinie zur Förderung von
Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen ist seit 15. September
2019 in Kraft. Die
maximalen Fördermittel pro Schulnummer betragen 50.000 € mit einer Förderung
von 90 %.
Die Fa. IK-T hat bereits in Zusammenarbeit mit
dem Landratsamt Miltenberg eine Grobkostenkalkulation erstellt.
Die bisher kalkulierten Kosten für die
Grundschule betragen 50.055,00 € mit zu erwartenden Fördermittel von 45.049,00 €.
Der Eigenanteil der Gemeinde Niedernberg beträgt aktuell 5.005,00 €.
Hierzu ist anzumerken, dass die Kalkulation
sich aus aktuellen Einzelpreisen (April 19) zusammensetzt. Aufgrund der
aktuellen Marktentwicklung sind diese angenommene Kosten Schwankungen
ausgesetzt.
Die neben der Grundschule liegende Turnhalle
ist nicht eingeplant. Eine spätere Anbindung der Turnhalle ist voraussichtlich
sinnvoller und vermutlich kostengünstiger, da dann nur noch eine Querverbindung
von der erschlossen Grundschule geschaffen werden müsste.
Die Dr. Albert-Liebmann-Schule ist eine
Privatschule und somit nicht förderfähig. Hier könnte man das Sandsteingebäude
im Zuge mit dem Mittelschulausbau zu einem vertretbaren Preis vom Netzbetreiber
der die Mittelschule erschließt, anschließen.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg steigt in das Förderverfahren
zur Glasfaseranbindung von Schulen ein und beauftragt dazu das Planungsbüro
IK-T.