Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Verweis auf Punkt „Errichtung Spa-Anlage; Fl.Nr. 11081; Leerweg“.

 

Der im Bauantrag bezeichnete Natursee-FeuchtBiotop stellt ebenfalls eine bauliche Anlage nach dem BauGB dar. Da im Außenbereich keine baulichen Vorhaben zulässig sind und auch die weiteren Eckpunkte wie Flächennutzungsplan, etc. nicht zutreffen, besteht auch hier keine Möglichkeit dem Bauantrag ohne Aufstellung eines Bebauungsplans zuzustimmen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg versagt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB.