Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Mitteilung:

Mitte 2019 wurden durch das Straßenbauamt Aschaffenburg die Ergebnisse der verkehrlichen Untersuchungen und die Variantenbewertung der verschieden Alternativen für die Ortsumgehung in Sulzbach vorgestellt. Im Ergebnis wurde die Variante Nord-Süd 1a als Vorzugstrasse durch das Staatliche Straßenbauamt Aschaffenburg entschieden. Diese Entscheidung wurde durch die vorgesetzten Behörden bestätigt.

 

Nach der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019 in Niedernberg hat die Gemeinde Niedernberg eine ablehnende Stellungnahme zur Auswahl der Vorzugstrasse abgegeben und die Einwände aufrechterhalten. Grundtenor waren dabei weiterhin die Zweifel an den verkehrlichen Datengrundlagen, Berechnungen und den dargestellten prognostizierten hohen Entlastungswirkungen. Die für Niedernberg dargestellten Verkehrszahlen und Entlastungswirkungen können nicht nachvollzogen werden.

 

Im Dezember 2019 hat das Straßenbauamt dann das Verkehrsmodell und die Berechnungsmethodik der Gemeindeverwaltung Niedernberg erläutern lassen. Aus Sicht Niedernbergs konnten die Verkehrszahlen und die Anwendung des Modells nicht verdeutlicht werden.

 

In einer großen Besprechungsrunde im Januar 2020, auf Einladung von Landrat Scherf unter Beteiligung der Nachbargemeinden und der Bürgerinitiativen, konnten die vorgebrachten Einwände zu den ungeklärten Entlastungswirkungen weiterhin nicht beantwortet werden. Diese wurden als Modellungenauigkeiten vom staatlichen Bauamt bewertet. In dieser Sitzung wurde eine Klärung zugesagt, was bis heute nicht durchgeführt wurde. Es haben seitdem keine weiteren Abstimmungsgespräche stattgefunden. Das Staatliche Bauamt treibt intern die Vorplanung der Nord-Süd-Variante 1a voran und beschäftigt sich mit der Detailplanung.

 

Der Gemeinde Niedernberg ist es sehr wichtig, dass die getroffenen Entscheidungen belastbar und fachlich nachvollziehbar sind.

 

Der Gemeinderat Niedernberg hat deswegen hierfür das Fachbüro RegioConsult Verkehrs- und Umweltmanagement, Hahn & Dr. Hoppe aus Marburg/Friedrichshafen mit der Überprüfung der verkehrlichen Planungsgrundlagen und den Entscheidungswegen für die Festlegung der Vorzugstrasse beauftragt. Damit verbunden ist die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen zu den festgestellten Unplausibilitäten. Das renommierte Büro RegionConsult beschäftigt sich gutachterlich mit Verkehrsgutachten, Verkehrsmodellen und ist im speziellen Mitglied im Arbeitsausschuss 1.2 für Verkehrsentstehung und Prognose des Verkehrs der Forschungsgesellschaft für Straßen- Verkehrswesen (AK Verkehrsnachfragemodelle im Personenverkehr).

 

Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme liegt nun mit Datum vom 18.01.2021 vor.

 

Im Fazit wird vom Gutachter festgestellt, dass die Verkehrsuntersuchung von T+T, als Entscheidungsgrundlage, „nicht dem Stand der Technik entspricht und so gravierende Mängel aufweist, dass sie vollständig neu bearbeitet werden muss.“

 

Im Allgemeinen werden in dem Gutachten die fachlichen Zweifel an der methodischen Vorgehensweise, den dargestellten Entlastungswirkungen und der fehlerhaften Modellanwendung bestätigt.

 

Die Gemeinde Niedernberg wird dabei in ihrer Ablehnung der Entscheidung zur Vorauswahl der Nord-Süd Variante 1a bestärkt.

 

Die Gemeinde Niedernberg hat in der Zwischenzeit das Staatliche Bauamt und das Staatministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über die Ergebnisse informiert und gefordert, dass in dem Projekt keine weiteren Festlegungen oder Entscheidungen getroffen werden, bis eine fachlich, einwandfreie Entscheidungsgrundlage vorliegt.

 

Durch das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme wird es notwendig, dass wieder Vertrauen in die Projektabwicklung des Projektes hergestellt wird. Es ist deswegen unabdingbar, dass mit sehr großer Transparenz das Projekt neu aufgesetzt wird und saubere Entscheidungsgrundlagen gefunden werden!

 

Der Fachgutachter stellt in der Gemeinderatssitzung seine Ergebnisse vor.