Mitteilung:
Mitte 2019 wurden durch das Straßenbauamt Aschaffenburg die Ergebnisse
der verkehrlichen Untersuchungen und die Variantenbewertung der verschieden
Alternativen für die Ortsumgehung in Sulzbach vorgestellt. Im Ergebnis wurde die
Variante Nord-Süd 1a als Vorzugstrasse durch das Staatliche Straßenbauamt
Aschaffenburg entschieden. Diese Entscheidung wurde durch die vorgesetzten
Behörden bestätigt.
Nach der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019 in Niedernberg hat die
Gemeinde Niedernberg eine ablehnende Stellungnahme zur Auswahl der
Vorzugstrasse abgegeben und die Einwände aufrechterhalten. Grundtenor waren
dabei weiterhin die Zweifel an den verkehrlichen Datengrundlagen, Berechnungen
und den dargestellten prognostizierten hohen Entlastungswirkungen. Die für
Niedernberg dargestellten Verkehrszahlen und Entlastungswirkungen können nicht
nachvollzogen werden.
Im Dezember 2019 hat das Straßenbauamt dann das Verkehrsmodell und die
Berechnungsmethodik der Gemeindeverwaltung Niedernberg erläutern lassen. Aus
Sicht Niedernbergs konnten die Verkehrszahlen und die Anwendung des Modells
nicht verdeutlicht werden.
In einer großen Besprechungsrunde im Januar 2020, auf Einladung von
Landrat Scherf unter Beteiligung der Nachbargemeinden und der
Bürgerinitiativen, konnten die vorgebrachten Einwände zu den ungeklärten Entlastungswirkungen
weiterhin nicht beantwortet werden. Diese wurden als Modellungenauigkeiten vom
staatlichen Bauamt bewertet. In dieser Sitzung wurde eine Klärung zugesagt, was
bis heute nicht durchgeführt wurde. Es haben seitdem keine weiteren Abstimmungsgespräche
stattgefunden. Das Staatliche Bauamt treibt intern die Vorplanung der
Nord-Süd-Variante 1a voran und beschäftigt sich mit der Detailplanung.
Der Gemeinde Niedernberg ist es sehr
wichtig, dass die getroffenen Entscheidungen belastbar und fachlich
nachvollziehbar sind.
Der Gemeinderat Niedernberg hat deswegen hierfür das Fachbüro
RegioConsult Verkehrs- und Umweltmanagement, Hahn & Dr. Hoppe aus
Marburg/Friedrichshafen mit der Überprüfung der verkehrlichen
Planungsgrundlagen und den Entscheidungswegen für die Festlegung der
Vorzugstrasse beauftragt. Damit verbunden ist die Beantwortung der
aufgeworfenen Fragen zu den festgestellten Unplausibilitäten. Das renommierte
Büro RegionConsult beschäftigt sich gutachterlich mit Verkehrsgutachten,
Verkehrsmodellen und ist im speziellen Mitglied im Arbeitsausschuss 1.2 für
Verkehrsentstehung und Prognose des Verkehrs der Forschungsgesellschaft für
Straßen- Verkehrswesen (AK Verkehrsnachfragemodelle im Personenverkehr).
Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme liegt nun mit Datum vom
18.01.2021 vor.
Im Fazit wird vom Gutachter festgestellt, dass die Verkehrsuntersuchung
von T+T, als Entscheidungsgrundlage, „nicht dem Stand der Technik entspricht
und so gravierende Mängel aufweist, dass sie vollständig neu bearbeitet werden
muss.“
Im Allgemeinen werden in dem Gutachten die fachlichen Zweifel an der
methodischen Vorgehensweise, den dargestellten Entlastungswirkungen und der
fehlerhaften Modellanwendung bestätigt.
Die Gemeinde Niedernberg wird dabei in ihrer Ablehnung der Entscheidung
zur Vorauswahl der Nord-Süd Variante 1a bestärkt.
Die Gemeinde Niedernberg hat in der
Zwischenzeit das Staatliche Bauamt und das Staatministerium für Wohnen, Bau und
Verkehr über die Ergebnisse informiert und gefordert, dass in dem Projekt keine
weiteren Festlegungen oder Entscheidungen getroffen werden, bis eine fachlich,
einwandfreie Entscheidungsgrundlage vorliegt.
Durch das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme wird es notwendig,
dass wieder Vertrauen in die Projektabwicklung des Projektes hergestellt wird.
Es ist deswegen unabdingbar, dass mit sehr großer Transparenz das Projekt neu
aufgesetzt wird und saubere Entscheidungsgrundlagen gefunden werden!
Der Fachgutachter
stellt in der Gemeinderatssitzung seine Ergebnisse vor.