Sitzung: 11.05.2021 Gemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0
Vorlage: 048/2021
Sachverhalt:
Für die Umsetzung der
Datenschutzgrundverordnung, welche seit 2018 gilt, hat die Gemeinde Niedernberg
eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis abgeschlossen. Dieser übernimmt die
Aufgaben des Datenschutzes für die teilnehmenden Gemeinden des Landkreises.
Aufgrund der Fortschreitung der
Digitalisierung sind die Kommunen seit 01.01.2020 dazu verpflichtet ein
Informationssicherheitskonzept zu erarbeiten. Analog zur vorher genannten
Zweckvereinbarung bzgl. des Datenschutzes waren sich Kommunen und Landkreis einig,
dass eine gemeinsame Aufgabenbewältigung auch hier sinnvoll wäre. Das
Landratsamt hat seit 01.01.2021 einen Mitarbeiter zum
Informationssicherheitsbeauftragten bestellt und nun im Haushalt 2021 eine
weitere Stelle für die kommunale Zusammenarbeit vorgesehen. Die Kommunen wurden
in einer Videokonferenz Ende April über den Fortgang in Kenntnis gesetzt. Ein
Entwurf einer Zweckvereinbarung liegt noch nicht vor, diese muss noch mit der
Regierung von Unterfranken, der Aufsicht des Landratsamtes, abgesprochen werden.
Aufgrund der Bitte der Kommunen den Prozess dennoch zu beschleunigen, bittet
das Landratsamt um einen Beschluss, ob sich die Kommunen am Kooperationsprojekt
beteiligen wollen.
Nach aktueller Vorkalkulation
des Landratsamtes kämen Kosten in Höhe von ca. 415 Euro/Monat auf die Gemeinde
Niedernberg zu. Dieser Betrag ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden
Kommunen und kann entsprechend noch variieren.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt sich an der Kooperation im Bereich der Informationssicherheit zu beteiligen.
Beschluss:
Die Gemeinde Niedernberg beteiligt sich an der Kooperation zwischen Landkreis und Kommunen bzgl. der Informationssicherheit.