Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung, welche seit 2018 gilt, hat die Gemeinde Niedernberg eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis abgeschlossen. Dieser übernimmt die Aufgaben des Datenschutzes für die teilnehmenden Gemeinden des Landkreises.

 

Aufgrund der Fortschreitung der Digitalisierung sind die Kommunen seit 01.01.2020 dazu verpflichtet ein Informationssicherheitskonzept zu erarbeiten. Analog zur vorher genannten Zweckvereinbarung bzgl. des Datenschutzes waren sich Kommunen und Landkreis einig, dass eine gemeinsame Aufgabenbewältigung auch hier sinnvoll wäre. Das Landratsamt hat seit 01.01.2021 einen Mitarbeiter zum Informationssicherheitsbeauftragten bestellt und nun im Haushalt 2021 eine weitere Stelle für die kommunale Zusammenarbeit vorgesehen. Die Kommunen wurden in einer Videokonferenz Ende April über den Fortgang in Kenntnis gesetzt. Ein Entwurf einer Zweckvereinbarung liegt noch nicht vor, diese muss noch mit der Regierung von Unterfranken, der Aufsicht des Landratsamtes, abgesprochen werden. Aufgrund der Bitte der Kommunen den Prozess dennoch zu beschleunigen, bittet das Landratsamt um einen Beschluss, ob sich die Kommunen am Kooperationsprojekt beteiligen wollen.

Nach aktueller Vorkalkulation des Landratsamtes kämen Kosten in Höhe von ca. 415 Euro/Monat auf die Gemeinde Niedernberg zu. Dieser Betrag ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen und kann entsprechend noch variieren.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt sich an der Kooperation im Bereich der Informationssicherheit zu beteiligen.


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg beteiligt sich an der Kooperation zwischen Landkreis und Kommunen bzgl. der Informationssicherheit.