Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Aktuell wird die Bebauungsplanänderung „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ durchgeführt.

 

Die betroffene Fläche liegt im Gewerbegebiet und wird auf der gegenüberliegenden Seite der Römerstraße von einem allgemeinen Wohngebiet, sowie im Süden von einem Streifen Mischgebiet umschlossen. Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung von Wohngebäuden ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan für diese Fläche wird angepasst.

 

Grundsätzlich entwickelt sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan. In diesem Fall weicht der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan ab. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.

 

Die Berichtigung erfolgt nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und wird mittels Beschluss des Gemeinderats festgestellt. Anschließend wird dies bekanntgemacht.

 

Auszug aus dem Entwurf vom 02.06.2021


Beschluss:

Die Gemeinde Niedernberg berichtigt den Flächennutzungsplan gemäß den Änderungen des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“.