Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat den Tagesordnungspunkt zur Entscheidung über die Gestaltung der Oberfläche des Dorfplatzes am 16.11.2021 vertagt und eine vorherige Vermessung des Platzes eingefordert. Diese ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Die Vermessung hat bis zu 50 cm Höhenversatz als Ergebnis. Dies bedeutet ein Gefälle von bis zu 3,5 % über den gesamten Dorfplatz. Reduziert man das Gefälle auf z. B. 2 %, entsteht ein Absatz von 20 cm.


Beschluss:

Der Dorfplatz soll gepflastert werden.