Mitteilung:

Der Klimawandel, die geopolitischen Verwerfungen mit den damit verbundenen Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft, Energieversorgung, Energiesicherheit und Finanzierbarkeit machen den beschleunigten Ausbau von regenerativen Energien notwendig. Die Gesellschaft ist damit im Gesamten gefordert.

 

Die politischen Rahmenbedingungen werden unter diesen Voraussetzungen angepasst. Der Ausbau von Sonnen- und Windenergie wird besonders forciert.

 

Es wird z.B. aufgrund von Wärmepumpen und Elektromobilität von einem steigenden Strombedarf ausgegangen. Es wird für 2040 in Niedernberg ein Strombedarf von 30.000.000 kWh pro Jahr prognostiziert.

 

 

Um den Bedarf rechnerisch zu 100% zu decken hat der Gemeinderat bereits verschiedene Überlegungen, die sich zwischen Umsetzungs-, Planungs- und Prüfungsphase befinden. Hierzu zählen:

-       Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
ist teilweise bereits in der Umsetzungsphase, teilweise sind noch Vorarbeiten notwendig, einige Dächer wurden aufgrund äußerer Umstände (künftige Nutzung unklar o. ä.) zunächst ausgespart

-       Schwimmende Photovoltaikanlage auf Seefläche
dieses Projekt sollte vom Regionalen Energiewerk Untermain GmbH (REW) übernommen werden

-       Parkplatzüberdachung an Hans-Herrmann-Halle und/oder HonischBeach
muss mit REW geprüft werden, ob das Kosten-Nutzen-Gleichgewicht eingehalten wird

 

Die Regierung von Unterfranken hat eine Planungshilfe inkl. Kriterienkatalog bzgl. geeigneter Flächen für Photovoltaikanlagen herausgegeben (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00860/index.html; die Karten befinden sich in der Anlage). Hierin sind die Belange des Naturschutzes, der Landwirtschaft, Erholungswert, etc. berücksichtigt.

 

In der Gebietskulisse sind die Flächen westlich der B469 als Flächen mit geringem Raumwiderstand ausgewiesen. Als Flächen mit hohem Raumwiderstand sind die Flächen westlich des Tannenwalds in der Trinkwasserschutzzone II dargestellt. In diese Fläche soll die geplante Photovoltaikanlage eingebracht werden. Es sind höhere Hürden aufgrund der Trinkwasserschutzzone zu beachten bzw. höhere Aufwendungen zu investieren. Nach Vorprüfung der AVG ist dies jedoch realisierbar. An dieser Stelle sind keine landwirtschaftlich genutzten Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit (s. Fachkarte 3, Bonität) gegeben.

 

Auch unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaues von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich verbleibt für den prognostizierten Energiebedarf bis ins Jahr 2040 noch ein weiterer Flächenbedarf von zusätzlich ca. 14 ha.

 

Der Flächenbedarf könnte abgedeckt werden durch:

-       Umsetzung einer Photovoltaikanlage auf Seefläche

-       Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf den öffentlichen Parkplatzflächen

-       etwaige andere regenerative Energien wie Windkraft

 

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, sich auf den nördlichen Gemarkungsbereich östlich der B469 für den Ausbau von Photovoltaikprojekte auf landwirtschaftlichen Flächen zu konzentrieren und dort zuzulassen. Andere Bereiche mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit sollten ausgespart werden.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zur Freiflächenphotovoltaikanlage auf Fl. Nr. 4500/0 werden auch die Träger öffentlicher Belange gehört. Etwaig hierbei eingehende Rückmeldungen sollten auch nochmals in die Bewertung mit einfließen.


Beschluss:

Mit der Zieldefinition besteht Einverständnis.